Wie lange muß ich rückwirkend der ARGE die Nebenkostenabrechnung vorlegen, gibt es eine Verjährung?
Seit nunmehr ca. 18 Monaten werde ich immer wieder von der Arge aufgefordert rückwirkend die Nebenkostenabrechnung der vergangenen Jahre (von 2004-2011) vorzulegen. Soweit es mir möglich war bin ich dem auch nachgekommen. Von einer Gutschrift im vergangenen Jahr wurde ich zur Rückzahlung aufgefordert. Käme ich dem nicht nach, würde mir die Zahlung für die Unterkunft verweigert, so die Androhung. Also habe ich notgedrungen das Geld zurückerstattet, mir aber die Gutschrift vom Vermieter ausbezahlen lassen. Schließlich habe ich ja Heizkosten eingespart.
Nun will aber die Arge erneut Unterlagen von 2005 u. 2006. Mit der Androhung der verpflichtenden Mitwirkung usw...
Meine konkrete Frage:** *"Inwieweit bin ich verpflichtet Nebenkostenabrechnungen rückwirkend der ARGE vorzulegen?"*** Gibt es da eine Verjährungsfrist? Wäre da die ARGE nicht verpflichtet gewesen, wenn sie Überprüfungen anstellen will, schon früher die Vorlage der Unterlagen anzufordern?
Bei der aktuellen Nebenkostenabrechnung fehlt dieses Jahr genau der Betrag den ich zurückerstatten mußte, weil ja in der Vergangenheit die Energiekosten gestiegen sind.
Genau das hatte ich der ARGE angekündigt und wollte den Betrag auf dem Konto des Vermieters belassen, damit er im kommenden Zeitraum gegengerechnet werden kann. Von der ARGE bekam ich dazu, wie erwartet keine Antwort.
Nun muß ich einen Antrag zum Ausgleich des in diesem Jahr fehlenden Bertags stellen und komme mir wie ein Bettler und Idiot vor. Hätte ich doch nur keine Heizkosten eingespart!!!
Obwohl die ARGE ja die Energiekostenlage kennt wird so verfahren. Ich halte das für sehr kontraproduktiv.
Ich würde mich freuen, wenn ich zu diesem Problem einen verwertbaren Ratschlag und Aufklärung zur Rechtswirkung bekäme.
MfG. Rainer02