Was muss man bei Fiverr beachten?

4 Antworten

Bei klicktipps.de findest du Infos, Hinweise und jede Menge Tipps unter "Eigenes Gewerbe gründen":

https://www.klicktipps.de/gewerbe-wechsel-unternehmer-kleinunternehmer.php

wie z.B.: Gewerbetreibende und feiberuflich Tätige sind Unternehmer - auch mit einer noch so kleinen und ggf. nebenberuflichen Selbstständigkeit.
Die oft benutzten Begriffe "Kleingewerbe" oder "Nebengewerbe" gibt es in der Realität der Gesetze und Verordnungen gar nicht. Beide sind Unternehmer.
Auch der Begriff "Mehrwertsteuer" entstammt mehr der Umgangssprache als entsprechenden Gesetzen. In dieser Seite wird daher überwiegend der Begriff "Umsatzsteuer" benutzt.
Für Gewerbetreibende und feiberuflich Tätige gibt es aber hinsichtlich der Umsatzsteuer zwei Verfahren:
  • Regelbsteuerung

Der Unternehmer weist in seinen Rechnungen Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer aus und führt sie ans Finanzamt ab. Umsatzsteuer, die er selbst für Lieferungen oder Dienstleistungen zu seinem Unternehmen gezahlt hat, bekommt er vom Finanzamt erstattet.

Der Unternehmer weist in seinen Rechnungen keine Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer aus. Er kann dafür aber auch keine Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet bekommen.

Bei Umsätzen unter 22.000 € pro Jahr (bis 2019:17.500 € pro Jahr) (oft am Anfang der selbstständigen unternehmerischen Tätigkeit) kann man zwischen diesen Besteuerungsarten wählen. Argumente für oder gegen die beiden Besteuerungsarten finden Sie in meiner Seite Gewerbe-FAQ.

https://www.klicktipps.de/gewerbe-freiberuf.php

Gruß siola55

Es spielt keine Rolle wie, womit oder über welche Plattform etwas angeboten und verkauft wird. Solange eine Gewinnerzielungsabsicht dahintersteckt, kann und wird man von einer gewerblichen Tätigkeit ausgehen. Im künstlerischen Bereich ergibt sich daraus nicht zwangsläufig eine Gewerbeanmeldepflicht, jedoch sehr wohl das korrekte anzeigen resp. versteuern der erwirtschaften Einnahmen.

Du musst ein Gewerbe anmelden.

medmonk  26.06.2021, 09:48
Du musst ein Gewerbe anmelden.

Eine Gewerbeanmeldung ist im künstlerischen Bereich nicht zwingend erforderlich, da Künstler laut § 18 des Einkommenssteuergesetzes zu den Freiberuflern gehören.

17273z463772829 
Beitragsersteller
 26.06.2021, 09:42

Auch wenn man das nur nebenbei macht? Kann man das unter 18 schon anmelden?

Thomaskllr  26.06.2021, 09:43
@17273z463772829
Auch wenn man das nur nebenbei macht?

Klar.

Kann man das unter 18 schon anmelden?

Nur wenn deine Eltern das Gewerbe anmelden.