Mehr Geld als Selbständiger verdienen als mit dem Hauptjob?
Hallo liebe Community,
ich arbeite in einem Unternehmen als Vollzeitangestellter (40 Std. Woche - Hauptjob - 3200 Euro Bruttogehalt).
Nebenbei möchte ich nun mit meinem Blog online Geld verdienen. Nach meinen Schätzungen könnte der Blog sogar mehr Geld einbringen, als mein bisher Bruttogehalt. Meine Vollzeitstelle möchte ich nicht verlieren und sehen wie viel Geld ich als Selbständiger tatsächlich verdienen kann. Daher möchte ich demnächst ein Gewerbe anmelden und wollte euch die folgenden Fragen stellen:
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Darf ich neben einer Vollzeitbeschäftigung als Selbständiger arbeiten und mehr Geld verdienen als mit meiner Vollzeitbeschäftigung.
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Wie sieht es mit der Krankenkasse aus? Muss ich dann noch zusätzlich was an die Krankenkasse zahlen, obwohl schon von meinem Bruttogehalt von der Vollzeitstelle etwas abfließt?
Was gibt es sonst noch zu beachten? Was muss ich wissen?
5 Antworten
Darf ich neben einer Vollzeitbeschäftigung als Selbständiger arbeiten und mehr Geld verdienen als mit meiner Vollzeitbeschäftigung.
Ja, klar.
Wie sieht es mit der Krankenkasse aus? Muss ich dann noch zusätzlich was an die Krankenkasse zahlen, obwohl schon von meinem Bruttogehalt von der Vollzeitstelle etwas abfließt?
Wenn du tatsächlich durch den Blog mehr Geld einnimmst, als durch den Hauptjob (Gewinn ist entscheidend, nicht der Umsatz!), dann solltest du dich an die Cleraringstelle der GKV wenden, zwecks Statusfeststellungsverfahren. Dies kann zu zwei möglichen Ergebnissen führen.
- Du bist weiterhin hauptberuflich angestellt. Dann ändert sich an deinem Krankenversicherungsbeitrag nichts. Die Selbständigkeit bleibt belanglos.
- Du wirst als hauptberuflich selbständig eingestuft. In dem Fall hast du deinen KV-Beitrag allein (also ohne Arbeitgeberbeteiligung, der freut sich also, weil du weniger kostest) zu tragen. Ebenso wird dieser gem. § 240 SGB V auf ALLE Einkünfte erhoben, also Anstellung und Selbständigkeit bis maximal 4.125,- € p.M. (Beitragsbemessungsgrenze).
Was gibt es sonst noch zu beachten? Was muss ich wissen?
Deine Einkünfte aus vermutlich selbständiger Arbeit (§ 18 EStG), sind einkommensteuerpflichtig. Die Abgabe der Erklärung wird für dich verpflichtend.
Ggf. wird die Umsatzsteuer ein Thema für dich.
So wie es ich es jetzt von euch beiden verstanden habe, werde ich als hauptberuflich selbständiger eingestuft und muss die KV-Beitrag selbst zahlen. Wie sieht es mit der RV-Beitrag aus? Muss ich diesen dann auch selbst zahlen oder wird das weiterhin von meinem jetztigen Arbeitgeber bezahlt?
Vielen Dank euch beiden für die Antworten!
Deine Selbständigkeit unterliegt nicht der Versicherungspflicht in der GRV. Deine Anstellung schon.
Hast du mal eine Rechtsgrundlage für deinen Einwand?
Meines Wissens ist der Ist-Zustand entscheidend, nicht der Soll-Zustand und Fakt ist Versicherungspflichtige zahlen ihre Beiträge nur auf Arbeitseinkommen und Renten.
Also wird dieser dann vom Arbeitgeber weiterhin bezahlt. Ich könnte dann zusätzlich noch eine private RV abschließen.
Ja du darfst natürlich ( dein Arbeitgeber gibt dir die Erlaubnis ist Voraussetzung) da auch mehr verdienen. Allerdings wirst du dann Krankenkassen technisch mehr bzw was zuzahlen müssen. Das solltest du aber mit denen besprechen und dazu noch mit nem Steuerberater
Zu 1.
ja das darfst du. Wenn du jedoch aus deiner selbstständigkeit mehr Einnahmen erziehlst als aus deiner festanstellung, dann ist dies KEINE nebentätigkeit mehr, sondern es wird dein HAUPTBERUF.
zu 2.
JA, du musst höhere KV beiträge bezahlen. es werden BEIDE einkommensarten addiert und daraus berechnen sich deine Steuerlast und dein Sozialversicherungsbeiträge.
Geh mal zu einem Steuerberater und lasse Dir die GmbH erklären - insbesondere, wie Du Dich in Teilzeit selbst bei Deiner GmbH einstellen kannst (gehört min. 1 weiterer Partner dazu).
Verdienst du mit deinem Blog überhaupt schon etwas Geld? Du glaubst doch nicht im Ernst, dass du mit Teilzeitaufwand einen Vollzeitlohn bei einem Blog verdienen kannst. Die wenigen Vollzeitblogger in Deutschland arbeiten aber auch Vollzeit.
Jau klar, träum weiter.
Ich lasse in Vergleich zu dir meine Träume wahr werden, weil ich genau weiß, was ich tun muss, um online erfolgreich zu sein. Du kannst mich gerne weiterhin beneiden :).
Ich habe schon viel Zeit und Wissen investiert, dass der Blog nur noch minimalen Aufwand benötigt sozusagen mir auf Autopilot Geld einbringen wird. Mit deiner Antwort hast du meine Fragen aber nicht beantwortet.
Kevin: Stimmt leider so nicht, schön wärs:
beide Einkommensarten werden addiert und daraus berechnet sich seine Steuerlast und die Sozialversicherungsbeiträge. Auch wenn er in der nebentätigen Selbstständigkeit weniger Einkommen erzielt als im Hauptjob.
Denn er will ja mit der Selbstständigkeit mehr verdienen als im Sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis.
Dann greift deine 2.Erklärung