Kann ich die Rentenversicherung rückerstatten (Student, Ferienjob)?
Hallo, ich hatte jetzt 6 Wochen lang als Ferienarbeiter in nem großen Betrieb gearbeitet und musste feststellen das ich deutlich weniger Netto bekommen hab, als die anderen Studenten-Ferienarbeiter. Beim Vergleich wurde mir klar das ich in die RV einzahle und die anderen nicht.
Da hab ich wohl irgendwo ungewollt meine Unterschrift hinterlassen. Die Frage ist, kann ich das zurückerstatten? Ich brauche das Geld sehr dringend, und außerdem, bis ich das Rentenalter erreiche, wenn überhaupt, dann glaube ich nicht das die Rente noch exisitert. Aber das ist nicht das Thema.
Gibt es da Wege wie bei der Steuerrückerstattung am Ende des Jahres beim Finanzamt?
Gruss und Danke
2 Antworten
Wenn Du mit Studentenstatus angemeldet warst, sind Rentenversicherungsbeiträge abzuführen - in den anderen Versicherungszweigen ist das frei.
Im Grunde alles korrekt...
Aber: die anderen sind wahrscheinlich als kurzfristige Beschäftigte angemeldet worden - dann wäre es komplett sozialversicherungsfrei.
Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, den korrekten Sozialversicherungsstatus rechtssicher zu ermitteln und die für den Arbeitnehmer günstigste Variante zu wählen, wenn mehrere Möglichkeiten existieren.
Das ist hier der Fall: entweder als Werkstudent oder als kurzfristiger Beschäftigter
Daher hätte Dich der ArbG als kurzfristig Beschäftigter anmelden müssen (sofern die anderen Voraussetzungen erfüllt sind); der Studenstatus eignet sich für dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse.
Daher kann ggf. ein Antrag auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge (§ 26 SGB IV) gestellt werden; das sollte Duch den ArbG und durch Dich gemeinsam erfolgen.
Hier Formular:
Also: mit dem ArbG sprechen und ggf. vorher noch mit der einziehenden Stelle Krankenkasse oder mit der Rentenversicherung Rücksprache halten.
Dann war die Grenze von 70 Tagen bei den Voraussetzungen der kurzfristigen Beschäftigung schon erreicht (dann ist das nicht mehr möglich) - dann ist alles korrekt gelaufen - es gibt daher leider keine Möglichkeit, die Beiträge zurückzufordern.
Im wege wie bei einer Steuererstattung funktioniert das bei Sozialversicherungsbeträgen nicht.
Die Frage ist was genau anders abgerechnet wurde. Ggf kann der Arbeitgeber einer Korrektur für deine Abrechnung fahren und die übermittelten Beträge korrigieren lassen und dir den gewünschten Betrag auszahlen. Dafür müsste man eben wissen warum das so abgerechnet wurde... Am besten einfach mal dort anrufen ?
Danke für die Antwort. Habe dort eben schon angerufen, anscheinend bin ich verpflichtet einzuzahlen, weil ich vorher schon einen Nebenjob hatte und an mehr als 70 Tagen im Jahr gearbeitet habe. Dabei scheint es keine Rolle zu spielen, an wievielen Stunden am Tag gearbeitet wurde. Denn meisstens waren es nur 3-4 Stunden. Ist ja blöd gelaufen.
zumal die das nicht prüfen konnten und auf meine ehrlichen angaben angewiesen waren. Ich hätte die selbe Arbeit auch an den Samstagen und Sonntagen in weniger al 30 Arbeitstagen verrichten können, rein theorethisch.
Ohje von diesen Regelungen habe ich leider zu wenig Ahnung .. Ich vermeide Lohn/Gehalt im Optimalfall :D
ISt ja nicht optimal für dich gelaufen .. naja immerhin wenn du Steuern gezahlt hast hast hier ggf potential das zurück zu holen .. dauert zwar noch aber man freut sich ja auch über die kleinen Dinge :D
Bei den Steuern gibts am meissten zu holen, da wurde nämlich viel abgerechnet. :D Ist trotzdem bisschen ärgerlich, aber kann man nichts machen.
Danke dir trotzdem
Joa scheinbar musst du das so hinnehmen .. aber juhu 0,30€ mehr rente ole :P
oh da über mir hat jemand deutlich mehr Ahnung von Sozialversiherungen scheint mir :) eventuell geht ja doch was :D
Ich glaube nicht das ich das Geld jemals wiedersehe ^^ Kann nur hoffen das es bei den heutigen Rentnern ankommt und nicht für irgendwelche Bankenrettungen vergeudet wird. :D
So wie mir das die Personalabteilung am Telefon erklärt hat, liegt es an meinem vorherigen Nebenjob, das ich in die RV einzahlen muss. Ab 70 Tagen die im Jahr gearbeitet wurden, unabhängig von der Stundenzahl, wäre man angeblich verpflichtet einzuzahlen, und die waren bereits vor Arbeitsantritt überschritten. Gibt es dennoch eine Möglichkeit das zu umgehen?