Muss man bei einem geschenkten Artikel einen Eigenbeleg anfertigen?
Angenommen man betreibt bei eBay ein Gewerbe . Und man verkauft Kleidungsstücke.
Wenn man eine EÜR macht und Kleidungsstücke geschenkt bekommt, muss man dann einen Eigenbeleg in Höhe von 0 Euro Ausgaben anfertigen ? .
1 Antwort
Bei einer EÜR gibt es grundsätzlich keine Bestandskonten (z. B. Warenkonto) - eine Betriebsausgabe ist zum Zeitpunkt der Bezahlung Aufwand - wenn man nun für Ware keinen Aufwand hat (hier: Schenkung) hat sie keine Auswirkung auf das Ergebnis.
Daher brauchst Du das auch nicht mit 0 € erfassen.
Es reicht für den eigenen Überblick aus, wenn Du die geschenkte Ware z. B. in einer Excel-Liste erfaßt - Du wirst ja wahrscheinlich auch die gekaufte Ware irgendwie erfassen, um einen Überblick zu haben, was noch vorhanden ist oder nicht.
In die EÜR wird nichts eingetragen, weil 0 € einzutragen ja zwecklos ist - für interne Zwecke machst Du eine Auflistung über die Waren, die Du hast (so etwas wie eine Lagerbestandsliste)...
Okay, hatte ich mir so gedacht.
So eine Lagerbestandsliste sollte man generell nebenher führen - damit kann man dann z. B. auch nachweisen, wenn man Ware in der EÜR als Ausgabe hatte, aber noch nicht verkauft hat; diese Ware ist dann noch vorhanden und sie kann dann auch als Nachweis dienen, daß sie nicht schwarz verkauft wurde (nur wenn das FA einmal Zweifel haben sollte)
Okay, dachte ich mir auch, dass so eine Bestandsliste im zweifel gut sein könnte.
Bei einer EÜR ist es eine Auszahlung mit 0.
Also muss man nur für interne Zwecke eine Excel Liste machen.