Krankmeldung, ja oder nein?
Frage:
Ich werde Mittwoch und Donnerstag vor Ostern krank.
In der darauffolgenden Woche habe ich ich schon genehmigten Urlaub.
Muss ich für die zwei Tage eine AU vorlegen ?
3 Antworten
Wenn man die folgenden Feiertage dazurechnet, sind es mehr als drei Tage und laut Gesetz braucht man dann eine ärztliche Bescheinigung. Denn das Gesetz spricht von Kalendertagen, nicht Arbeitstagen.
Du könntest allerdings beim Betrieb anrufen und nachfragen, wie man das dort sieht. Meines Erachtens ist es in der Tat strittig.
Wenn du die Tage vor dem Urlaub noch Arbeiten musst, na klar brauchst du dann eine Krankmeldung.
Sonst müsste man sich ja nie eine holen.
das müsste in deinem vertrag stehen. mein mann bräuchte eine ab dem ersten tag, ich erst ab dem vierten.
wenn es einer AU ab dem ersten tag der krankheit bedarf wirds heute schlecht eine für gestern zu bekommen