Muss man als Härtefall einer Mieterhöhung zustimmen?

4 Antworten

Ich würde die Zustimmung verweigern.

Der Vermieter kann dann nur über den Klageweg die Mieterhöhung durchbekommen... und wenn du ein Härtefall bist, kommt er auch da nicht mit durch.

Das weiß er und deswegen bedient er dich nicht mit der Wahrheit.

anitari  18.05.2022, 11:09

Seit wann gibt es bei Mieterhöhungen "Härtefälle"?

Sowas gibt es nur bei Kündigung durch den Vermieter.

Gregg496 
Beitragsersteller
 18.05.2022, 22:47
@anitari

hallo anitari, lies mal oben meine antwort an gerhart, da erkläre ich den sachverhalt. danke!

Nein! Aber Du kannst ihr widersprechen. Und wenn Du ein Härtefall mit Kindern bist, kann man Dir zwar kündigen und wenn Du dieser Kündigung dann ebenfalls widersprichst, ist es fast unmöglich, Dich aus Deiner Wohnung herauszubekommen.

Gregg496 
Beitragsersteller
 18.05.2022, 06:13

hallo sterntaler, danke für deine antwort. ich habe bereits widersprochen. daraufhin wurde die spanneneinordnung geändert und ich sollte erneut zustimmen. dann hab ich den härtefall beantragt, und es wurde mir mitgeteilt, dass ich erst zustimmen soll bevor der härtefall geprüft werden kann. ich frage mich , ob das stimmt. wohnen tue ich allein.

Ein Mieterhöhungsverlangen des Vermieters wird nicht durch einen Härtefall gehemmt. Dir steht nur ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn du dem MEV nicht zustimmen willst. Wenn du dennoch zustimmst, dann anerkennst du die Mieterhöhung und bist zur Zahlung der erhöhten Miete verpflichtet.

Stimmst du nicht zu, wird der Vermieter vor Gericht die Zustimmung erstreiten wollen. Da besteht die Chance, dass du als Härtefall die erhöhte Miete nicht bezahlen musst.

Ist denn das Erhöhungsverlangen formgerecht und stichhaltig? Das solltest du hier zuerst prüfen lassen. Wie begründest du denn, dass du ein Härtefall nach § 574 BGB seist?

Gregg496 
Beitragsersteller
 18.05.2022, 22:43

hallo gerhart, danke für deine antwort. ich denke, dass die mieterhöhung fristgerecht ( kam schon im jamuar) und auch stichhaltig ist. ich wohne in berlin und bin mieter einer städtischen wohnungsbaugesellschaft. für diese gibt es eine vereinbahrung, dass wenn die nettokaltmiete höher als 30% des netteohaushaltseinkommens ist, dann ist man härtefall und kann eine entsprechende prüfung beantragen. ich weiss nur nicht, ob ich wirklich vorher der mieterhöhung zustimmen muss, wie mein vermieter es mir mitgeteilt hat. was denkst du? danke!

Gerhart  19.05.2022, 06:56
@Gregg496

Wer hat mit wem diese Vereinbarung getroffen?

Gregg496 
Beitragsersteller
 20.05.2022, 14:37
@Gerhart

der berliner senat mit 6 städtischen wohnungsbaugesellschaften. eine davon ist mein vermieter.

Du musst nicht zustimmen. Aber das läuft sicher auf nie Kündigung raus.

BLAEKK  18.05.2022, 05:36

Die dann unwirksam ist, weil er ein Härtefall ist.

anitari  18.05.2022, 08:47
@BLAEKK

Was bitte soll ein Härtefall bei Mieterhöhung sein?

BLAEKK  18.05.2022, 09:20
@anitari

Nicht bei einer Erhöhung. Bei einer kündigUng.

anitari  18.05.2022, 09:30
@BLAEKK

Da gibt es auch keine automatischen Härtefälle. Der Mieter kann lediglich der Kündigung widersprechen weil sie eine besondere Härte für ihn bedeutet. Aber nicht alles von dem man meint es ist eine besondere Härte ist wirklich eine. ;-)

Bei außerordentlicher Kündigung, z. B. wegen Mietrückstand, ist ein Widerspruch übrigens unzulässig.

BLAEKK  18.05.2022, 09:31
@anitari

Aber davon spricht doch keiner - verstehe gar nicht wie Du darauf kommst.