Muss man als Härtefall einer Mieterhöhung zustimmen?
hallo zusammen,
ich habe von meinem vermieter ein mieterhöhungsschreiben bekommen. obwohl ich ein härtefall bin, soll ich trotzdem zuerst zustimmen und erst danach wird mein härtefall geprüft. so hat es mir mein vermieter mitgeteilt.
dazu meine frage: muss ich wirklich zuerst der mieterhöhung zustimmen bevor mein härtefall geprüft werden kann?
kennt sich jemand damit aus?
danke im voraus!
mit freundlichen grüßen
gregg
4 Antworten
Ich würde die Zustimmung verweigern.
Der Vermieter kann dann nur über den Klageweg die Mieterhöhung durchbekommen... und wenn du ein Härtefall bist, kommt er auch da nicht mit durch.
Das weiß er und deswegen bedient er dich nicht mit der Wahrheit.
hallo anitari, lies mal oben meine antwort an gerhart, da erkläre ich den sachverhalt. danke!
Nein! Aber Du kannst ihr widersprechen. Und wenn Du ein Härtefall mit Kindern bist, kann man Dir zwar kündigen und wenn Du dieser Kündigung dann ebenfalls widersprichst, ist es fast unmöglich, Dich aus Deiner Wohnung herauszubekommen.
hallo sterntaler, danke für deine antwort. ich habe bereits widersprochen. daraufhin wurde die spanneneinordnung geändert und ich sollte erneut zustimmen. dann hab ich den härtefall beantragt, und es wurde mir mitgeteilt, dass ich erst zustimmen soll bevor der härtefall geprüft werden kann. ich frage mich , ob das stimmt. wohnen tue ich allein.
Ein Mieterhöhungsverlangen des Vermieters wird nicht durch einen Härtefall gehemmt. Dir steht nur ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn du dem MEV nicht zustimmen willst. Wenn du dennoch zustimmst, dann anerkennst du die Mieterhöhung und bist zur Zahlung der erhöhten Miete verpflichtet.
Stimmst du nicht zu, wird der Vermieter vor Gericht die Zustimmung erstreiten wollen. Da besteht die Chance, dass du als Härtefall die erhöhte Miete nicht bezahlen musst.
Ist denn das Erhöhungsverlangen formgerecht und stichhaltig? Das solltest du hier zuerst prüfen lassen. Wie begründest du denn, dass du ein Härtefall nach § 574 BGB seist?
hallo gerhart, danke für deine antwort. ich denke, dass die mieterhöhung fristgerecht ( kam schon im jamuar) und auch stichhaltig ist. ich wohne in berlin und bin mieter einer städtischen wohnungsbaugesellschaft. für diese gibt es eine vereinbahrung, dass wenn die nettokaltmiete höher als 30% des netteohaushaltseinkommens ist, dann ist man härtefall und kann eine entsprechende prüfung beantragen. ich weiss nur nicht, ob ich wirklich vorher der mieterhöhung zustimmen muss, wie mein vermieter es mir mitgeteilt hat. was denkst du? danke!
Du musst nicht zustimmen. Aber das läuft sicher auf nie Kündigung raus.
Die dann unwirksam ist, weil er ein Härtefall ist.
Was bitte soll ein Härtefall bei Mieterhöhung sein?
Nicht bei einer Erhöhung. Bei einer kündigUng.
Da gibt es auch keine automatischen Härtefälle. Der Mieter kann lediglich der Kündigung widersprechen weil sie eine besondere Härte für ihn bedeutet. Aber nicht alles von dem man meint es ist eine besondere Härte ist wirklich eine. ;-)
Bei außerordentlicher Kündigung, z. B. wegen Mietrückstand, ist ein Widerspruch übrigens unzulässig.
Aber davon spricht doch keiner - verstehe gar nicht wie Du darauf kommst.
Seit wann gibt es bei Mieterhöhungen "Härtefälle"?
Sowas gibt es nur bei Kündigung durch den Vermieter.