Muss ich zur Maßnahme wenn ich noch keine Leistungen vom Jobcenter erhalte?

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Natürlich musst Du an Maßnahmen teilnehmen - Du willst doch auch Leistungen .. warum die Antragsbearbeitung noch andauert musst Du mit dem Jobcenter klären .. vielleicht fheln von Deiner Seite noch Auskünfte?

Hast du schon eine EV - ( Eingliederungsvereinbarung ) unterschrieben,dann kannst du sanktioniert werden,wenn diese Bestandteil dieser ist ?

Solltest du keine finanziellen Mittel haben,um an dieser Maßnahme teilzunehmen,dann würde ich das genau so dem Jobcenter schriftlich mitteilen.

Am besten machst du dir von diesem Schreiben noch eine Kopie,gehst damit persönlich noch mal zum Jobcenter,gibst das eine Schreiben ab und lässt dir den Eingang auf der Kopie bestätigen,damit du etwas in der Hand hast.

Dann lässt du dich in die Leistungsabteilung vermitteln und da gibst du deine Mittellosigkeit bekannt,das kannst du auch gleich an der Info sagen und ziehe dir vorher noch einen aktuellen Kontoauszug,damit du das auch belegen kannst.

Entweder geben sie dir in der Leistungsabteilung eine Barauszahlung oder einen Scheck zur sofortigen Einlösung,machen sie das nicht,dann kündige ihnen an,das du dann nicht an dieser Maßnahme wie geplant teilnehmen kannst wenn du kein Geld hast und lass es dir schriftlich bestätigen,das du keinen Vorschuss bekommen hast.

Dann hast du etwas in der Hand,sollten sie dir doch mit einer Sanktion kommen wollen.

schleudermaxe  14.12.2014, 11:16

Es wird nicht unterschrieben sein, denn dies wäre ja eine Leistung und so etwas gibt es ja laut Frage nicht.

Definitif musst du der Maßnahme zunächst nachkommen bzw. daran teilnehmen ob du willst oder nicht.Du wirst mit ziehmlicher Sicherheit darüber auch was beim Amt unterschrieben haben. Die Rechtsprechung sagt darüber bisher nichts eindeutiges aus Ich finde diese Maßnahmen in gewissen Fällen auch überflüssig. Nach meiner Meinung oftmals nur um aus der Arbeitlosenstatistik rauszuzählen und dies ist in der Tat so. Hat aber auch den Vorteil das dabei die wirklich Faulen sich endlich mal bewegen müssen und dabei aber die nicht Faulen(minijobber,Dazuverdiehner) voll mit reingezogen werden.Meine Frau hat zur Zeit genau das selbe Problem. Ich würde empfehlen dort hinzugehen sonst musst du definitif mit Sanktionen rechnen. Selbst , war ich nicht nur einmal auch davon betroffen. Ich hab es da mal so gesehen Fahrgeld hab ich bekommen,mit Nachdruck sogar wöchentlich; sonst hätte ich die "Gelbsucht"(Krankenschein) bekommen .Aber hatte ja den Vorteil Fahrgeld zusätzlich zum ALG II und ich war auch auf jeden Pfennig angewiesen.Klar ist diese Maßnahmen sind aus meiner Sicht fragwürdig ???!!! und nicht immer angebracht für jeden. Aber richtig ist : Auch andem für dich etwas eventuell schlechtem (Nervigem) ist immer etwas gutes dran. Man möchte vom Amt aus das du gewillt bist Versicherungspflichtig zu arbeiten . Und dazu ist unter Umständen Nötig , das du auch bei Wind und Wetter gewillt bist zur Maßnahme zu kommen. Und dazu musst du Rechtmäßig Nachweisen das du zu diesem Beginntermin der Maßnahme kein Geld hattest . Leider ist es so Krass. MfG Rudi

Um zu erkennen OB du eine Massnahme X antreten musst sollte erstmal überprüft werden ob du nach §45 SGB III ohne diese Massnahme Vermittlungshemmnisse hättest . Was ist das für eine Massnahme , werden dadurch reguläre Arbeitsplätze gefährdet ... bringt dich die Massnahme auf deinem Berufsweg wirklich weiter ? also viele "Ideen" warum eine Massnahme NICHT immer sinnvoll ist ... und ganz wichtig : hast Du dich bereits schriftlich/mündlich damit einverstanden erklärt ? Wie jemand schon geschrieben hat > gibt es eine Eingliederungsverereinbarung in der du es dem Jobcenter gestattest ( durch deine Unterschrift ! ) dies zu tun ?

Natürlich. Was denkst du denn? Du willst doch (hoffentlich) möglichst schnell aus dieser Situation heraus.

Wenn du mittellos bist, und das mit Kontoauszug belegst, kannst du jederzeit einen Vorschuss bekommen

huckleberry86 
Beitragsersteller
 13.12.2014, 15:03

bitte die frage genau lesen! vorscuss ist seit einiger zeit beantragt, amt reagiert nicht und verweigert dies! Antrag auf einstweilige anordnung ist beim sozialgericht gestellt.