muss ich den Hausmeister bezahlen, wenn es keinen gibt?

6 Antworten

Wenn kein Hausmeister zum Einsatz kam, darfst du gerne gegen die Abrechnung Einspreuch einlegen und die vermeintlichen Kosten von der Rechnung in Abzug bringen. Vorher solltest du Einsicht in die Arbeitsnachweise bzw. Rechnungen des Hausmeisters verlangen (Originalbelege). Ist da nix da, darf auch nix verlangt werden.

Von der Rechnung abziehen und den HV fragen welche Tätigkeiten der "Hausmeister" für die WEG vorgenommen hat.

Hallo,

zu den Hausmeisterkosten gehören Hausreinigung, Treppenreinigung, Straßenreinigung, Schneeräumung, Gartenpflege, Bedienung der Heizungs- und Warmwasseranlage und des Fahrstuhls (sofern vorhanden). Ist das bei euch im Haus der Fall, ist das alles rechtens.

Ursusmaritimus  30.04.2014, 13:38

Was will der Hausmeister am Aufzug bedienen? Die Knöpfe?

Olga1970  30.04.2014, 13:46
@Ursusmaritimus

Ja muss er ja wohl ;) Ich meinte natürlich Wartung/Reparatur usw.

Ursusmaritimus  30.04.2014, 16:34
@Olga1970

Reparaturen zahlt nur der Eigentümer, Wartung muss eine Fachfirma durchführen. Hiermit ist ein Hausmeister überfordert.

Widerspruch einlegen; vorher vielleicht mal anrufen und nachfragen.

deinem vermieter bescheid geben wie er darauf kommt und das von der rechung abziehen wenn denn wirklich keiner da ist der sich um evt. beete und rasenflächen, kleinen instandsetzungen usw kümmert.