Muss ich wirklich die Kinder vom Papa-Wochenende abholen?
Hallo ihr lieben! Ich weiß im Moment einfach nicht weiter! Zum Hintergrund meiner Frage! Ich bin alleinerziehende Mama von 3 Zwergen zwischen 2 und 7 Jahren, gehe halbtags arbeiten (7 Tage die Woche) und fahre min. 50 KM am Tag (Werktags) um die Kids zur Kita, Schule oder Vorschule zur fahren.
Vom Vater bekomme ich eigentlich keinen Unterhalt, lediglich den Unterhaltsvorschuss. Er hat sich nen Haus und nen neues Auto gekauft, lebt mit seiner Neuen und dem Baby eigentlich gut. Was ich auch nicht verstehen kann (Unterhalt). Ich arbeite und nehme die Kids mit wenn sie am WE da sind oder sie frei haben. Nun zur Frage: Alle 2 Wochen habe ich den gleichen Stress! Er wohnt 12 KM von uns entfernt und möchte die Mäuse entweder bringen oder holen. Ich habe vom Jugendamt gehört das er eigentlich eine Hol- und Bring-Pflicht hat, was aber nirgends Niedergeschrieben ist. Gibt es eine Möglichkeit ihn dazu zu bringen mich wenigstens mit der Fahrerei alle 14 Tag zu entlasten, wenn er schon sonst nichts tut?
5 Antworten
der umgangsberechtigte holt und bringt die kinder. also schreibe ihm, dass ab dato, dass er die kinder zum tag x bei dir zur zeit y abholen möchte und am sonntag wieder zurückbringt zur zeit die ihr vereinbart habt. du musst nicht fahren.
http://www.rechtskanzlei.org/familienrecht/umgangsrecht.html
Textauszug:
Derjenige, der den Umgang ausübt, holt das Kind zu Beginn der Besuchszeiten ab und bringt es am Ende wieder zurück. Sind die Kinder alt genug, können sie auch allein mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu dem umgangsberechtigten Elternteil kommen.
http://www.kanzlei-hasselbach.de/2015/umgangsrecht-geschiedener-vater/06/
Textauszug:
Umgangskosten und Kindesunterhalt
Der Elternteil, der zum Umgang berechtigt ist, hat auch die dafür
erforderlichen Kosten (Benzinkosten, Fahrkarten etc.) zu tragen. In
Ausnahmefällen kann es sein, dass der andere Elternteil (die Mutter)
sich an den für den Umgang erforderlichen Kosten beteiligen muss (OLG
Hamm v. 27.03.2003 – Az. 11 WF 66/03) bzw. beim Transport der Kinder
mithelfen (OLG Schleswig v. 03.02.2006 – Az. 13 UF 135/05) muss, wenn
der dafür erforderliche Aufwand gering, die Erleichterung des Umgangs
für den Umgangsberechtigten aber erheblich ist.
http://www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/scheidung/content_02_02.html
Hallo , ja ich hätte das auch auf jeden Fall angesprochen denn schließlich ist es ja seine Pflicht! Und deine Zeit plus Benzin -kosten die somit flöten gehen...
Nein, gerade bei der Fahrerei kannst du kaum was machen. Bezüglich des Unterhalts solltest du dich an einen Anwalt wenden, damit so schnell wie möglich geklärt wird, ob er irgendwo Geld versteckt. Bedenke, dass Unterhaltsvorschuss nur bis 12 gezahlt wird.
Was die Fahrerei betrifft: Du kannst natürlich sagen, wenn er sie nicht holt, dann sieht er sie halt nicht mehr, da weiss ich aber nicht, ob ihn das überhaupt stören würde. Bezüglich des Bringens hast du kaum ein Druckmittel.
Richtig, sagte ich ja, insofern hat sie ein Druckmittel für's Holen, wobei, einklagen kann sie das nicht.
Das musst du ansprechen. Wenn du nicht sagst, was du willst, dann sagen dir andere was sie wollen. Hut ab vor deiner Situation und viel Glück.
Hi! Ich hab es ihm gesagt! Er meinte nur das er die Kids nicht holen oder bringen muss, schließlich bin ich weg gezogen (haben vorher noch in einem Ort gewohnt). Es wäre doch nicht zuviel verlangt eine Strecke zu übernehmen. Ich sehe es jedoch nicht ein. Ich will ja auch das meine Kids zu ihm gehen, er ist ja auch der Vater und ich habe auch kein Recht den Umgang zu verwehren. Scheinbar sieht er es einfach anders. Werde mal die Woche nen Termin beim Anwalt machen. Oder ist es falsch?
er muss die kinder holen und bringen. das ist aufgabe des umgangsberechtigten. kommt er dieser nicht nach, muss er eben auf umgang verzichten.