Hol und Bringpflicht?
Hey.
Ich wollte mich mal erkundigen ob der Kindsvater bei einer Trennung das gemeinsame Kind abholen und wieder bringen muss. Entfernung liegt bei ca 22 km. Im Internet steht das derjenige der das kind hat die Pflicht hat es abzuholen und wieder zurück zu bringen.
4 Antworten
Hi...
22Km sind jetzt keine allzu grosse Entfernung,also ist es,wie du unten siehst,seine Pflicht.
Aber...Sollte er immer mal wieder einspringen,wenn du Hilfe bei der Betreuung benötigst oder mehr unterhalt zahlen oder sonstige Sachen machen,die dich zufrieden stimmen lassen,dann einigt euch doch wer wann bringt oder ab holt.Das wäre fair...
Sollte dies nicht der Fall sein und er sich,so wie in meinem Fall,nicht stark einbringen und zusätzlich fordern,das du das Kind bringst und abholst,dann greife zum Gesetz.
Er wird entweder dann reibungslos funktionieren oder ihr geht sogar zur Beratung Und/oder Jugendamt.
Alles Gute auf jeden Fall 😁
Wenn das Kind bei der Mutter lebt, muss der Vater das Kind holen und bringen.
Kosten und Mühen des Umgangs sind vom Umgangsberechtigten zu tragen.
wenn der vater zustimmt, dass das kind im haushalt der mutter verbleibt wird er umgangselternteil. der umgangselternteil bringt und holt das kind und trägt die kosten des umgangs.
nun solange er damit einverstanden ist verbleibt das kind im haushalt der mutter. das ist aber uninteressant. vati holt und bringt das kind und trägt die kosten des umgangs.
Soweit ich weiß, liegt das in der Verantwortung des "Teilzeit"-Elternteils.
Aber mal ganz ehrlich - es geht um das KIND! Müssen erwachsene Menschen sich dann darum streiten, wer fährt?
Ja das Kind lebt bei der Mutter