Onlineshop als Privatperson?

5 Antworten

Schau mal in diese Existenzgründer-Broschüre der Finanzverwaltung NRW !

Da findest du wahrscheinlich mehr Antworten als du Fragen hast ;-)

https://broschueren.nordrheinwestfalendirekt.de/herunterladen/der/datei/150609-existenzgr-web-pdf/von/steuertipps-fuer-existenzgruenderinnen-und-existenzgruender/vom/finanzministerium/1904


WICHTIGER TIPP (sozusagen Lektion 1):
Die Einkommen- u. die Umsatz-/MWSt sind 2 von einander unabhängige GESETZE mit unterschiedlichen Begriffen. Das ESt-Recht kennt bspw. kein Kleingewerbe oder Nebenberuf, im § 19 UStG dagegen gibt es einen Kleinunternehmer usw.

Das Steuerrecht wird - auch für dich - verständlicher, wenn du bei Problemen stets erst die "entsprechende Schublade" öffnest; meine ich jetzt also die ESt und hier bspw. dessen Gewinnermittlung oder habe ich andererseits eine USt-Frage ?

Viel Erfolg !

P.S. Unbedingt dran denken: im Impressum deiner Seite die Steuernummer angeben - um teure RA-Abmahnungen zu vermeiden !!

Sobald man eine gewerbliche Tätigkeit ausführt, muss ein Gewerbe angemeldet werden.

Eine Steuererklärung musst du in jedem Fall abgaben, auch wenn dein Umsatz 0 € beträgt. Wenn du meinst, dass dein Umsatz nicht über 17.500 € pro Jahr kommt, kannst du die Kleinunternehmerregel wählen, d.h. du kannst dann keine Umsatzsteuer berechnen, kannst aber auch keine Vorsteuer absetzen .

Dein Umsatz abzüglich der Betriebskosten ist dein Gewinn und muss versteuert werden. Bist du ledig und liegst unter der Freigrenze zahlst du keine Steuern. Bist du verheiratet und ihr werdet gemeinsam veranlagt, wird dein Gewinn dem des Ehepartners zugerechnet. Bist du angestellt und bekommst ein Gehalt, wird der Gewinn ebenfalls dazu gerechnet.

Gewerbesteuer zahlt man erst dann, wenn dein Umsatz abzüglich Betriebskosten mehr als 24.500 € beträgt, d.h. dieser Betrag ist frei.

Ist das Gewerbe deine einzige Einnahmequelle kann es sein, dass du dich selbst kranken-und rentenversichern musst.

Sobald du beabsichtigst gewerblich zu handeln muss du vor der Shop online geht ein Gewerbe anmelden.

Ja, dafür musst Du ein Gewerbe anmelden und ab einem bestimmten Einkommen auch Steuern bezahlen. Einfach so nebenbei geht das nicht so leicht!

pink1994  14.08.2015, 13:35

Das kommt auf Deine Geschäftsform an (ob GmBh, KG, AG,...), für natürliche Personen und Personengesellschaften ein wird aber Freibetrag von 24.500 € gewährt. Gib einfach mal bei Google "Gewerbe anmelden" ein, da steht alles ganz genau.

guterwolf  14.08.2015, 14:18
@pink1994

die 24.500 betreffen die Gewerbesteuer, nicht die Einkommensteuer.

Samtpfote19 
Beitragsersteller
 14.08.2015, 13:32

Danke für die schnelle Antwort.(: Ab welchem Umsatz bin ich denn Steuerpflichtig? Weißt du das zufällig?

DerHans  14.08.2015, 14:49
@Samtpfote19

Umsatzsteuer ist auf jeden Umsatz zu leisten. Es kommt dann darauf an, ob du vorsteuerabzugsberechtigt bist oder nicht.

Sobald du Waren einkaufst und weiter verkaufst, bist du keine Privatperson mehr. Das ist dann ein anmeldepflichtiges Gewerbe.