Muss eine Zeitarbeitsfirma den Lohn bei Arbeitsausfall fortzahlen?
Hallo,
es geht darum das ich einen Standard Tarif AV bei einem Zeitarbeitsunternehmen (Personaldienstleistung) mit 151,63 Stunden habe. Nun ist es aber so, das ich im Juni nur grad mal 60 std. gearbeitet habe. Mangel an Aufträgen wie mir scheint. Keine Ahnung wie es weiter gehen soll, daher die Frage, ob der Arbeitgeber, in dem Fall das Personaldienstunternehmen (Zeitarbeit) verpflichtet ist trotz Arbeitsausfall zu bezahlen? Oder verdiene ich nur, was ich auch nachweisen kann, in dem Fall wohl nur 60 std ;/ Weil wenn ja, dann kann ich ja diesen Monat wieder zum Jobcenter...
Für hilfreiche Antworten danke ich schon einmal.
4 Antworten
Der AG ist verpflichtet die mit dem AN vereinbarten Stunden zu bezahlen wenn dieser seine Arbeitskraft anbietet.
Du wolltest arbeiten, der AG hat nicht genug Arbeit für Dich gehabt. Das ist aber das Betriebsrisiko des AG und nicht Deines. Nach § 615 BGB befindet er sich in Annahmeverzug. Er muss Dich so bezahlen als hättest Du gearbeitet. Es können so auch keine Minusstunden entstehen und man muss auch nicht nacharbeiten.
An Deiner Stelle würde ich aber auf alle Fälle zur Arbeitsagentur gehen und mit umgehend nach einem anderen AG umschauen. Wenn die ZAF weiter nicht genug Aufträge hat um Dich (und wahrscheinlich andere AN) zu vermitteln, sind Kündigungen bestimmt nicht ausgeschlossen.
Danke fürs Sternchen
Die Situation kenne ich, war selber 3 Monate projektlos zu Hause. Ist nicht die angenehmste Zeit, da du jeden Morgen mit zittrigen Knie zum Briefkasten gehst und die Kündigung erwartest.
Der Verleiher ist verpflichtet dir dein Gehalt zu 100% weiterzuzahlen auch wenn du wegen Arbeitsmangel zu Hause bleiben musst. Lediglich Fahrtkosten oder andere Spesen entfallen. Aber andere zusätzliche Vereinbarungen müssen in deinem Arbeitsvertrag stehen.
Falls dir dein Arbeitgeber für die projektlose Zeit keine Vergütung auszahlen will, dann wende dich an den Betriebsrat oder an die Gewerkschaft. Als letzte Instanz wäre dann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Es gibt mittlerweile so schweinische Sachen wie Zeitarbeitskonten. Schau mal in deinen AV.
Aber falls nicht geregelt, musst du bezahlt werden, denn du stellst deine Arbeitskraft ja zur Verfügung und der Arbeitgeber befindet sich dann im Annahmeverzug. Er muss dir ja die Arbeit zu Verfügung stellen. Wenn er das nicht kann, ist das sein Problem, nicht deins...
Im Normalfall steht das im vertag, wenn nicht müsstest du eigentlich mit deinem Chef drüber geredet haben.