Muss ich Urlaub Nacharbeiten
Hallo @all,
Und zwar Folgendes, ich habe grade gelesen das ich in meiner eigentlichen Frei Woche arbeiten muss, da ich laut Chef mit dem Stunden im Minus bin und das bin ich wirklich allerdings bin ich das nur wegen meinem Genommen Urlaub, da dieser mit 0 Stunden gerechnet wurde und ich somit eben keine Stunden geschrieben kommen habe und die dadurch fehlende soll ich Nacharbeiten.
Mein Frage ist einfach und die Wahrscheinliche Antwort kenne ich auch:
Ist das Arbeitsrechtlich haltbar?
5 Antworten
wegen meinem Genommen Urlaub, da dieser mit 0 Stunden gerechnet wurde und ich somit eben keine Stunden geschrieben kommen habe
Wenn es Urlaub von Deinem Dir gesetzlich zustehenden Urlaubsanspruch war, kann der AG nicht Null-Stunden schreiben.
Der Urlaubsanspruch beinhaltet den Anspruch des AN gegen den AG auf Befreiung von den Arbeitspflichten, ohne dass der Vergütungsanspruch für die Urlaubsdauer entfällt (BAG 24.3.2003 - 9 AZR 563/02).
Danke für's Sternchen
nur wegen meinem Genommen Urlaub, da dieser mit 0 Stunden gerechnet wurde
Da liegt ja schon der grundsätzliche Fehler. Wenn du im Urlaub bist, werden die Stunden so geschrieben, als hättest du regulär gearbeitet.
Nix mit Urlaub nacharbeiten, so weit kommt's noch ;)
Komisch, warum denke ich bei solchen Chefs inzwischen ständig an Torpedos? :P
DH!
Mein Frage ist einfach und die Wahrscheinliche Antwort kenne ich auch:
Warum fragst Du denn hier, wenn Du die Antwort kennst?
Deinen Dir gesetzlich zustehenden Urlaub musst Du natürlich nicht "nacharbeiten".
wie schaut denn dein Beschäftigungsverhältnis aus? Hast du Anspruch auf bezahlten Urlaub? Dann sollten dir auch keine Stunden abgezogen werden. Du lieferst zu wenig Info um die Frage vernünftig zu beantworten.
jeder der arbeitet hat Anspruch auf Urlaub, auf bezahlten!
... das gilt natürlich auf für 400 Euro jobs..... ?????
Ich weiß nicht wie das Arbeitsverhältnis ist, du etwa???
Er hat doch auch schon von Abrechnungsschlüsseln seiner Rufbereitschaft geschrieben - das sollte man dann schon alles wissen bevor man sich äußert!
Jeder AN hat ein Recht auf den gesetzlich vorgegebenen (bezahlten) Mindesturlaub von vier Wochen. Egal ob Vollzeit, Teilzeit oder Minijob. Das Gesetz gilt für alle
Ich bin Auszubildender und damit habe ich natürlich auch einen Gesetzlichen Anspruch auf Urlaub, der Urlaub wurde auch genehmigt und war eben Teil meines Gesetzlich Vorgeschriebenen Urlaubs.
dann ist für den Urlaubszeitraum die Regelarbeitszeit anzunehmen und auch zu bezahlen...
Im Übrigen hat man auch bei 450 €-Jobs einen gesetzlichen bezahlten Urlaubsanspruch - wie eben bei allen anderen Jobs auch!
Dabei auch egal, "wie" das Arbeitsverhältnis ist.
@Maximilian112, Familiengerd und auch Hexle2 haben ihr absolut recht!!
das ich in meiner eigentlichen Frei Woche arbeiten muss
Aus welchem Grund ist diese Woche frei? Urlaub musst du natürlich nicht nacharbeiten, aber mir fehlt momentan der Zusammenhang, warum du eine ganze Woche regulär frei hast.
Ich habe Rufbereitschaft, das wird mit 3h berechnet in 24h.
Kann den Zusammenhang mit dieser Info immer noch nicht herstellen. Wieso hast du dann eine ganze Woche frei? Was steht in deinem Arbeitsvertrag über die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit und wie bringt sich da die Freiwoche mit ein?
Was ist das denn für eine Frage?!?!?!?!?