Kann mein Chef mich einfach einteilen obwohl Urlaub?
Hallo ich habe grade die Nachricht bekommen das mein Chef mich einfach im Plan eingetragen hat. Mein Urlaub geht bis zum 12ten aber habe im Plan zusätzlich den 13twn und 14ten frei. Er will aber das ich am 13ten arbeite mein Flug nach Deutschland geht aber genau am 14ten und er will das jetzt vorgelegt haben. Ich möchte das aber aus trotz nicht vorlegen und ich frage mich ob ich mich da überhaupt rechtfertigen muss. Weiss jemand was ohne Bürokraten deutsch bitte. :)
Es wäre noch interessant zu wissen, ob der 13./14. genehmigte Urlaubstage sind oder wie "frei" zu verstehen ist.
Bis 12. Ist Urlaub genehmigt aber hab den 13 und 14 seid 2wochen auch im Plan stehen das ich da frei habe also 2 normale frei Tage
6 Antworten
Ich möchte das aber aus trotz nicht vorlegen und ich frage mich ob ich mich da überhaupt rechtfertigen muss.
Schlicht und einfach: Nein!
Über die beiden dienstfreien Tage, die Du an Deinen Urlaub angehängt hast, hat der Arbeitgeber kein Verfügungsrecht!
Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber von einem einmal bekanntgegebenen Dienstplan nur mit Zustimmung des betroffenen Arbeitnehmers abweichen darf oder in ausgesprochenen Notfällen, wenn die sich ansonsten ergebenden Nachteile für den Arbeitgeber so gravierend wären, dass sie ihm objektiv nicht mehr zuzumuten wären, und sich das Einverständnis des Arbeitnehmers zum geänderten Plan aus seiner besonderen Treuepflicht dem Arbeitgeber gegenüber ergeben würde.
Ansonsten ist dieser einmal bekanntgegebene Dienstplan auch für den Arbeitgeber verbindlich, und er hat sein diesbezügliches Weisungsrecht nach der Gewerbeordnung GewO § 106 "Weisungsrecht des Arbeitgebers" mit der Bekanntgabe des Dienstplans "aufgebraucht".
Alleine "Personalknappheit" - z.B. wegen eines krankheitsbedingten Personalausfalls - ist also noch kein Grund, der den Arbeitgeber berechtigen würde, den Dienstplan ohne das Einverständnis des betroffenen Arbeitnehmers zu ändern und ihn zur Arbeit zu kommandieren.
Im Übrigen gilt grundsätzlich auch, dass der Arbeitgeber sein Weisungsrecht nach der genannten Gewerbeordnung ausdrücklich nur "nach billigem Ermessen" (§ 106 Satz 1) ausüben darf:
Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.
Konkret bedeutet das, dass er bei seinen Weisungen die persönlichen Belange des Arbeitnehmers berücksichtigen und mit den betrieblichen Interessen abwägen muss und sie nicht durchsetzen darf, wenn die persönlichen Belange die betrieblichen Interessen objektiv überwiegen.
Es müsste also schon sprichwörtlich "die Hölle brennen" - die Existenz des Betriebs also bedroht sein - (und dafür müsste der Arbeitgeber den Beweis antreten), wenn Du dem Verlangen des Arbeitgebers, die Arbeit früher wieder aufzunehmen, nicht nachkommen würdest.
Wenn also keine solchen besonderen Umstände vorliegen, darfst Du die Aufforderung des Arbeitgebers ignorieren und musst Dich auch nicht rechtfertigen.
Unter diesen Voraussetzungen ist das Verlangen des Arbeitgeber, Deinen Rückflug vorzuziehen, absolut rücksichtslos und unangemessen!
Das ist die bloße rechtliche Lage ... Ob Du dich mit Deinem "guten Recht" allerdings gegenüber Deinem Arbeitgeber durchsetzen kannst (oder - gegebenenfalls auch streitig - willst), kann ich nicht beurteilen; und "Recht haben" und "Recht bekommen" sind leider viel zu oft zwei sehr verschiedene Dinge.
Wenn du für den 13ten offiziell keinen Urlaub genehmigt bekommen hast kannst du nichts machen ausser vielleicht nett nochmal drüber reden… wenn du in der zeit im Urlaub bist weil du die Tage ja eh immer frei hast, zeig ihm das dein Flug da erst geht und das er für dich dann Urlaub eintragen soll.
Wenn du für den 13ten offiziell keinen Urlaub genehmigt bekommen hast kannst du nichts machen
Es spielt hier überhaupt keine Rolle, ob es sich um einen Urlaubstag oder um einen nach Dienstplan freien Tag handelt.
Auch über den dienstplanmäßig freien Tag hat der Arbeitgeber kein Verfügungsrecht - von besonderen Ausnahmen abgesehen.
Siehe dazu meine eigene Antwort.
Servus,
meiner Meinung nach ist das untragbar: Immerhin wurde dir der Urlaub zuvor gewährt und der steht dir auch zu! Würde mich an einen Rechtsbeistand wenden.
Es wurde kein Urlaub beantragt. Der Fragesteller hat nach dem Urlaub 2 freie Tage im Schichtplan und seine Urlaubsreise auf diese ausgedehnt.
Das spielt keine Rolle.
Jetzt hat der AG die freien Tage gestrichen (nicht den Urlaub).
Und dazu hat er eben kein Recht, wenn es sich nicht um einen ausgesprochenen/tatsächlichen Notfall handelt, der ihn bei Nicht-Streichen der freien Tage in seiner Existenz bedrohen würde (siehe dazu meine eigene Antwort).
Ich arbeite als Filialleitung und muss dir leider sagen das frei kein Urlaub ist.. Aus kulanz gebe ich meinen Leuten immernoch frei um den Urlaub zu verlängern aber wenn du bis dahin gebucht hast und erst zurück fliegst wenn die Urlaubstage vorbei sind sieht es schlecht für dich aus
Ich arbeite als Filialleitung und muss dir leider sagen das frei kein Urlaub ist..
Als "frei" genehmigte Tage sind freie Tage, über die der Arbeitgeber nicht zu verfügen hat!
aber wenn du bis dahin gebucht hast und erst zurück fliegst wenn die Urlaubstage vorbei sind sieht es schlecht für dich aus
Das ist Unsinn!
Ob die beiden anschließenden Tage Urlaubstage oder nur als "frei" genehmigte und im Dienstplan eingetragene Tage, ist hier bedeutungslos.
Wenn es Krankheitsfälle gibt und man personal braucht unbedingt und nur er frei hat an diesem Tag dann darf man freie Tage auch mal tauschen. Bei uns wird das so gehandhabt..
Personalknappheit - z.B. wegen eines krankheitsbedingten Personalausfalls - ist noch kein Grund, der den Arbeitgeber berechtigen würde, den Dienstplan ohne das Einverständnis des betroffenen Arbeitnehmers zu ändern und ihn zur Arbeit zu kommandieren.
Die sich ergebenden Nachteile für den Arbeitgeber müssten schon so gravierend sein, dass sie ihm objektiv nicht mehr zuzumuten wären und sich das Einverständnis des Arbeitnehmers zum geänderten Plan aus seiner besonderen Treuepflicht dem Arbeitgeber gegenüber ergeben würde.
Ja aber kann man jemanden einfach so eintragen einfach freien Tag weg und nach Lust und Laune sagen du musst da arbeiten und Punkt?
ups……sollte bei deinem anderen Kommentar stehen.
Was ist denn da vertraglich/tariflich geregelt? Bei uns durfte der Schichtplan bis 5 Tage vorher geändert werden.
das kann man nicht so einfach sagen. Schichtpläne dürfen geändert werden, die Frage ist nur, wie kurzfristig. Das ist in der Regel im Arbeitsvertrag/Tarifvertrag geregelt.
Schichtpläne dürfen geändert werden, die Frage ist nur, wie kurzfristig.
Nur mit Einverständnis des betroffenen Arbeitnehmers - und in ausgesprochenen Notfällen, wenn die sich ansonsten ergebenden Nachteile für den Arbeitgeber so gravierend wären, dass sie ihm objektiv nicht mehr zuzumuten wären und sich das Einverständnis des Arbeitnehmers zum geänderten Plan aus seiner besonderen Treuepflicht dem Arbeitgeber gegenüber ergeben würde.
Ansonsten gilt, dass der Arbeitgeber sein diesbezügliches Weisungsrecht nach der Gewerbeordnung GewO § 106 "Weisungsrecht des Arbeitgebers" mit der einmal erfolgten Bekanntgabe des Dienstplans "aufgebraucht" hat.
Das ist in der Regel im Arbeitsvertrag/Tarifvertrag geregelt.
Ich bezweifle - bei über 40 Mio Arbeitsverhältnissen in Deutschland -, dass Du beurteilen kannst, was (jedenfalls in Individualarbeitsverträgen) "die Regel" ist.
Wenn es aber vertraglich vereinbart wurde, dass der Arbeitgeber Dienstpläne ändern darf, dann ist das eben so.
Dabei ist für die Ankündigung aber eine Mindestvorlaufzeit von 4 Tagen einzuhalten (analoge Anwendung der Bestimmung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes TzBfG § 12 "Arbeit auf Abruf" Abs. 3), von der auch nur aufgrund eines Tarifvertrages zu Ungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden darf (TzBfG § 12 Abs. 6).
Wenn dies bereits genehmigter Urlaub war, ist dies nicht so einfach möglich von deinem Chef, in deinem Fall zu 99% gar nicht.
Aber der 13,14 sind normale freie Tage kein Urlaub. Und so stand es seid2-3 Wochen im Plan drinnen und das wegen habe ich mein Urlaub bis dahin geplant. Gilt das auch für normale freie Tage?
Ein Diensplanwechsel kann möglich sein, rede mit deinem AG, so einfach möglich ist eine vorzeitige Rückreise bestimmt nicht möglich bei einer Pauschalreise mit Flug.
Diensplanwechsel kann möglich sein
Nur in tatsächlichen Notfällen, wenn ansonsten dem Arbeitgeber nicht zumutbare Nachteile entstehen würden.
Gilt das auch für normale freie Tage?
Auch auf die hat der Arbeitgeber normalerweise (also von tatsächlichen Notsituationen abgesehen) kein Zugriffsrecht!
Es wurde kein Urlaub beantragt. Der Fragesteller hat nach dem Urlaub 2 freie Tage im Schichtplan und seine Urlaubsreise auf diese ausgedehnt. Jetzt hat der AG die freien Tage gestrichen (nicht den Urlaub).