Streit mit Chef wegen Stunden?
Im Vertrag steht 160 Stunden und 40 Stunden Woche ich kann aber am Tag nur 6 Stunden arbeiten weil dann die nächste Schicht kommt!!
Ich kriege aber festgehalt also es wird gerechnet also würde ich 8 Stunden arbeiten spricht jeden Tag 2 Stunden Minus weil ich gar nicnt auf 160 Stunden komme
Jetzt will ich kündigen weil ich noch in der Probezeit bin hab um die 100 minus Stunden
Der Chef will das ich ihn das ausbezahl was haltet ihr davon??
Was kann ich dafür wenn die das so machen
7 Antworten
Warum solltest Du etwas zurückzahlen?
Wenn Du arbeiten willst und Dein AG gibt Dir nicht so viele Arbeitsstunden wie vertraglich vereinbart sind, ist das nicht Dein Problem.
Dein AG hat die "Minusstunden" (die keine sind) selbst verschuldet, weil er Dich nicht vertragsgemäß beschäftigt hat. Er hat sich damit nach § 615 BGB in Annahmeverzug befunden.
Da können keine Minusstunden entstehen, es muss nicht nachgearbeitet werden und Urlaubsabzug (falls der AG auf diese "Schnapsidee" kommen sollte) geht schon gar nicht.
Frag Deinen Chef mal nach der rechtlichen Grundlage für seine Forderung und ob er schon mal was von Annahmeverzug gehört hat.
Versteh dich nicht , ein anders Mal musst du vielleicht 9 Std arbeiten, das gleicht sich doch wieder aus. Aber das hat dir dein Chef bestimmt zu erklären versucht.
"... ein anders Mal musst du vielleicht 9 Std arbeiten, das gleicht sich doch wieder aus"
Tut es eben nicht, wie aus der Frage hervor geht.
Komplett nicht nachvollziehbar, was Du da schreibst.
Sortiere Dich und fang mal einen strukturierten Text an. Idealerweise mit den Arbeitszeiten für eine Arbeitswoche in tabellarischer Übersicht. Und dann schreibst Du dazu, weshalb Du nicht auf Deine Sollzeit kommen solltest.
Was kann ich dafür wenn die das so machen
Also normal steht im Vertrag/Betriebsvereinbarung, dass man den Chef zeitnah(z.b. ab 30 ÜberStunden)informieren muss, wenn man keine Möglichkeit hat korrekt zu arbeiten. Hast du das getan?
Bist du das mit dem im Hotel arbeiten? 160h im Vertrag kommt mir bekannt vor....
Hallo auch, Motorra,
vertraglich hat der Chef die Aufgabe, Dich 40 Stunden zu beschäftigen und zu bezahlen. Du hast die Pflicht, Deine Arbeitskraft 40 Stunden lang zur Verfügung zu stellen.
Wenn es in dem Vertrag keinen Passus für den Fall gibt, was passieren soll, wenn die erforderliche Arbeitszeit geringer als 40 Stunden/Woche odr 160 Stunden/Monat ist, dann ist Dein Angebot Deiner 40 Stunden/Woche bzw. 160 Stunden/Monat für Arbeitszeit und Deiner Arbeitskraft ausschlaggebend für die Bezahlung.
Ohne spezielle Regelung im Arbeitsvertrag ist der Chef nicht verpflichtet, Dein Angebot vollumfänglich anzunehmen. Theoretisch könnte er Dich auch mal tageweise nicht beschäftigen. Aber aus seiner Zahlungspflicht wird er dadurch nicht entlassen - es sei denn, es gibt im Vertrag einen entsprechenden Passus.
Das ist meine Meinung. Sicherlich gibt es dazu auch Gerichtsurteile. Wenn es knallt, hole Dir rechtzeitig Unterstützung durch einen Anwalt f. Arbeitsrecht.