Streit mit Chef wegen Stunden?

7 Antworten

Warum solltest Du etwas zurückzahlen?

Wenn Du arbeiten willst und Dein AG gibt Dir nicht so viele Arbeitsstunden wie vertraglich vereinbart sind, ist das nicht Dein Problem.

Dein AG hat die "Minusstunden" (die keine sind) selbst verschuldet, weil er Dich nicht vertragsgemäß beschäftigt hat. Er hat sich damit nach § 615 BGB in Annahmeverzug befunden.

Da können keine Minusstunden entstehen, es muss nicht nachgearbeitet werden und Urlaubsabzug (falls der AG auf diese "Schnapsidee" kommen sollte) geht schon gar nicht.

Frag Deinen Chef mal nach der rechtlichen Grundlage für seine Forderung und ob er schon mal was von Annahmeverzug gehört hat.

Versteh dich nicht , ein anders Mal musst du vielleicht 9 Std arbeiten, das gleicht sich doch wieder aus. Aber das hat dir dein Chef bestimmt zu erklären versucht.

PeterSchu  26.03.2019, 13:02

"... ein anders Mal musst du vielleicht 9 Std arbeiten, das gleicht sich doch wieder aus"

Tut es eben nicht, wie aus der Frage hervor geht.

Komplett nicht nachvollziehbar, was Du da schreibst.
Sortiere Dich und fang mal einen strukturierten Text an. Idealerweise mit den Arbeitszeiten für eine Arbeitswoche in tabellarischer Übersicht. Und dann schreibst Du dazu, weshalb Du nicht auf Deine Sollzeit kommen solltest.

Was kann ich dafür wenn die das so machen

Also normal steht im Vertrag/Betriebsvereinbarung, dass man den Chef zeitnah(z.b. ab 30 ÜberStunden)informieren muss, wenn man keine Möglichkeit hat korrekt zu arbeiten. Hast du das getan?

Bist du das mit dem im Hotel arbeiten? 160h im Vertrag kommt mir bekannt vor....

Hallo auch, Motorra,

vertraglich hat der Chef die Aufgabe, Dich 40 Stunden zu beschäftigen und zu bezahlen. Du hast die Pflicht, Deine Arbeitskraft 40 Stunden lang zur Verfügung zu stellen.

Wenn es in dem Vertrag keinen Passus für den Fall gibt, was passieren soll, wenn die erforderliche Arbeitszeit geringer als 40 Stunden/Woche odr 160 Stunden/Monat ist, dann ist Dein Angebot Deiner 40 Stunden/Woche bzw. 160 Stunden/Monat für Arbeitszeit und Deiner Arbeitskraft ausschlaggebend für die Bezahlung.

Ohne spezielle Regelung im Arbeitsvertrag ist der Chef nicht verpflichtet, Dein Angebot vollumfänglich anzunehmen. Theoretisch könnte er Dich auch mal tageweise nicht beschäftigen. Aber aus seiner Zahlungspflicht wird er dadurch nicht entlassen - es sei denn, es gibt im Vertrag einen entsprechenden Passus.

Das ist meine Meinung. Sicherlich gibt es dazu auch Gerichtsurteile. Wenn es knallt, hole Dir rechtzeitig Unterstützung durch einen Anwalt f. Arbeitsrecht.