Muss ich Strom anmelden für eine Wohnung in der ich nicht mehr wohne?
Ich bin Anfang März in eine neue Wohnung gezogen und habe mein Strom zu diesen Termin umgemeldet. Aber mein alter Mietvertrag läuft bis Ende März, muss ich für diesen Monat noch neu Strom für die alte Wohung anmelden, obwohl ich dort keinen Strom benutze da ich dort nicht mehr Wohne?
9 Antworten
muss ich für diesen Monat noch neu Strom für die alte Wohung anmelden, obwohl ich dort keinen Strom benutze da ich dort nicht mehr Wohne?
Jein,
Den Strom würde ich für den einen Monat nicht anmelden, allerdings musst Du davon ausgehen, eine Rechnung vom Vermieter zu erhalten.
Selbst wenn Du keinen Strom beziehst, werden ja trotzdem Grundgebühren fällig.
Der Stromversorger bietet dem Eigentümer bei Leestand für 3 Monate einen Sondertarif "Ersatzversorgung" an. Die Abschlagszahlung beträgt in dem Fall 10 € plus Grundgebühr.
Wie kommst Du darauf, dass jeder Stromversorger diesen Sondertarif anbietet?
Ich arbeite aktuell mit 4 verschiedenen Anbietern zusammen, aber bei keinem dieser gibt es diesen Sondertarif.
Letztendlich geht deine Antwort aber völlig an der Frage vorbei.
Der Fragesteller ist bis zum Ende der Mietzeit der Besitzer der Mietsache und zahlt folglich alle Kosten hierfür.
Angenommen, ich miete eine Zweitwohnung, die ich aber gar nicht nutze, kann ich den Stromvertrag auch kündigen und dem Vermieter die Grundgebühr aufhalsen?
@ mariontheresa
Der Stromversorger bietet dem Eigentümer bei Leestand für 3 Monate einen
Sondertarif "Ersatzversorgung" an. Die Abschlagszahlung beträgt in dem
Fall 10 € plus Grundgebühr.
Du kennst also alle Energieversorger in Deutschland und ihre Verträge? Oder bist Du Hellseher?
Wir beiten solche Regelungen nicht. Zumal man in die Ersatzversorgung fällt, wenn man seinen Stromliefervertrag nicht kündigt und man damit beim Grundversorger automatisch angemeldet wird.
Nein, musst du nicht. So lange die Wohnung leer steht, kann der Eigentümer bei einem Stromanbieter einen speziellen Vertrag für diese Zeit abschließen. Damit wird verhindert, dass der Strom komplett gesperrt wird. Der Eigentümer will bei Besichtigungen durch neue Mieter auch nicht im Dunkeln stehen, oder er beauftragt Handwerker.
So lange die Wohnung leer steht, kann der Eigentümer bei einem Stromanbieter einen speziellen Vertrag für diese Zeit abschließen.
Warum sollte der Eigentümer das tun? Besitzer der Wohnung ist der Mieter, welcher folglich auch die Stromgebühren zu tragen hat.
Warum sollte ich als Vermieter während der Mietzeit den Strom meines Mieters bezahlen, auch wenn es nur die Grundgebühr ist?
Theoretisch kann der Mieter die Wohnung bis Ende des März nutzen und auch Strom beziehen.
Damit wird verhindert, dass der Strom komplett gesperrt wird.
Aus welchem Grund sollte der Strom überhaupt gesperrt werden?
er beauftragt Handwerker - wofür?? das wäre Hausfriedensbruch - der Mieter zahlt bis ENDE des Mietvertrags - danach kann er tun und lassen was er mag.
in der begrenzten zeit, wo du zwei wohnungen hast, hast du dem zu folge auch zwei verträge an der backe. das ist aber nicht so schlimm...weil in der alten wohnung ja (fast) kein verbrauch stattfindet, hast du hier mit kosten von effektiv 10, vielleicht 12 € zu rechnen für den zeitraum. den zu viel gezahlten abschlag gibts (sofern du keinen pakettarif hattest) auch zurück...
lg, Anna
Wenn der Vermieter eine Stromrechnung seines Grundversorgers für den einen knappen Monat bekommt, wird er diese an Dich weiter reichen und ggf. den Betrag von der Kaution einbehalten.
Du hättest Dich vom Zähler Deiner alten Wohnung erst zum Tag der Wohnungsübergabe abmelden dürfen, da erst ab diesem Termin jemand anderes Strom entnehmen kann. Wenn Du Pech hast wird also der Grundversorger auf Dich zukommen.
Der Stromversorger bietet dem Eigentümer bei Leestand für 3 Monate einen Sondertarif "Ersatzversorgung" an. Die Abschlagszahlung beträgt in dem Fall 10 € plus Grundgebühr.
Die Grundgebühr wird monatlich berechnet, in diesem Fall bis zum Ende des Monats, in dem der Mieter den Strom abgemeldet hat.
Der Vermieter kann also keine Rechnung an seinen ehemaligen Mieter schicken.