Gas, Wasser und Strom anmelden neue Wohnung - Wo müssen wir da hin?

5 Antworten

Strom bei einem Anbieter Deiner Wahl.

Gas auch beim Anbieter Deiner Wahl. Aber nur wenn das nicht in der Miete bzw. den Nebenkosten, die an den Vermieter gezahlt werden, enthalten.

Wasser beim örtlichen Versorger. Aber nur wenn das nicht in der Miete bzw. den Nebenkosten, die an den Vermieter gezahlt werden, enthalten.

In größeren Städten laufen alle 3 Sachen oft über die Stadtwerke.

Was, ob und wo Du selbst anmelden mußt kann Dir  aber nur der Vermieter genau sagen.


Wenn ein Gaszähler vorhanden ist, dann hat er auch eine Zählernummer. Da läuft die Anmeldung wie beim Strom.

Wasserzähler haben  auch eine Zählernummer. Die Adresse des örtlichen Versorgers (Stadtwerke, Wasserwerk bei uns) würde ich beim Vermieter erfragen. Denen teilst du dann mit das du ab 15.7. Mieter der Whg. (Adresse) bist, Zählernummer + Zählerstand des Termins.

Allerdings, bei uns, möchte sich das Wasserwerk an die Vermieter halten. Die wollen sich nicht mit säumigen Mietern herum schlagen.

Habe Gastarife verglichen, am besten bei Verifox oder anderen Vergleichsportalen mal schauen, über die Seite kann man dann ganz einfach einen Tarif anschließen und bekommt dann Bescheid vom Gasanbieter, dem gibt man dann den Zählerstand durch. Dauert alles ein paar Tage, ich fands aber einfach so, weil Verifox das alles in die Wege geleitet hat.

Wasser läuft bei mir auch über den Vermieter, bzw. der Verbrauch wird für das ganze Haus erfasst auf die Mieter umgelegt.

Üblicherweise bieten die örtlichen Stadtwerke ALLES an. Du kannst schon heute hingehen, deinen Mietvertrag vorlegen und es ab dem (Einzugstermin) anmelden. Oder auch schon früher - es wird sowieso nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet (Ablesung) und nicht nach Tagen...


Frage den Nachbarn, wo er seinen Energielieferantenvertrag abgeschlossen hat... Du kannst ja selbst entscheiden, wen du beauftragst. Der örtliche Anbieter muss dich immer nehmen, wenn du nicht irgendwelche Rückstände aus anderen Wohnungen hast. - Wichtig: Immer bei der Wohnungsübergabe alle Zählerstände schriftlich notieren und von einem Zeugen (Vermieter) unterschreiben lassen!