Erwerbsminderungsrentenantrag - folgt die DRV der Gutachtermeinung?
Hallo! Ich habe vor 5 Monaten einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Vor 2 Wochen war ich beim Gutachtertermin bei einer Psychiaterin. Der Termin hat 15 Minuten gedauert und die Gutachterin hat gesagt, die Sachlage waere klar und die wuerde auch die rente befuerworten. Nun meine Frage - kann es sein, dass sie die DRV dem Gutachten nicht anschliesst, ein zweites Gutachten anfordert oder verlassen die sich nun in jedem Fall auf das Gutachten der Aerztin? Danke fuer eure Antworten!
4 Antworten
Hallo guten Abend,
meist richtet sich die Entscheidung nach der Meinung des Gutachters. Ob noch ein anderes Gutachten beantragt wird, entscheidet sich nach deinem Gesundheitszustand und wegen welcher Probleme der Gutachter dich untersucht hat. Wenn du wegen psychischen Problemen in Rente gehen willst, dann ist die Psychiaterin richtig und es braucht kein weiteres Gutachten. Ich wünsche dir viel Erfolg!
Die Verwaltungspraxis sieht so aus, dass ein Gutachten im Rentenverfahren zunächst einen beratenenden Arzt (Mitarbeiter der DRV) zur Stellungnahme vorgelegt wird. Das ist notwendig, da ein Sachbearbeiter üblicherweise medizinische Aspekte nicht beurteilen kann.
Von der Stellungnahme des beratenden Arztes ist es abhängig, wie weiter verfahren wird. Hält dieser zur Klärung eine weiteres fachärztliches Guachten für erfoderlich wird dem meistens gefolgt.
Enthält die Stellungnahme des beratenden Arztes eine eindeutige Aussage und Empfehlung ist die medizinsche Prüfung der Anspruchsvorausetzungen damit abgeschlossen.
Ich hoffe, Deine Frage ist damit beantwortet.
Hallo babybear74,
Sie schreiben unter anderem:
Erwerbsminderungsrentenantrag - folgt die DRV der Gutachtermeinung?
Antwort:
Alles ist möglich!
Auch ein Gutachten ist zunächst einmal nur ein Teil des gesamten Puzzles!
Ihre Frage kann weder mit einem klaren Ja noch mit einem klaren Nein beantwortet werden, denn niemand hat Einblick hinter die komplexen Kulissen der DRV-Maschinerie!
Was ein Gutachter sagt, das zählt grundsätzlich nicht!
Der Gutachter trifft keine Entscheidung!
Es zählt im Endeffekt nur das, was sich schriftlich in den Verfahrens-Akten befindet!
Die zuständige DRV - Fachabteilung wird sich bei Ihrer Entscheidung in der Regel also nicht nur an einem einzelnen Gutachten, sondern am Inhalt der kompletten Akten orientieren!
Es ist müßig, sich nun im Vorfeld Gedanken darüber zu machen, was eventuell geschehen wird!
Warten Sie ganz einfach den schriftlichen DRV-Bescheid ab und dann können Sie zusammen mit Ihrem Rechtsbeistand bei Bedarf das Widerspruchsverfahren beschreiten!
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Hallo,
wenn der SMD (Sozialmedizinische Dienst) der Rentenversicherung zusätzlich für die Ergänzung deiner medizinischen Epikrise einen Gutachter zurate zieht, dann wurde dem Urteil in meiner Zeit als Widerspruchsmitglied immer gefolgt. Es sind selten alle Ärzte der Fachrichtungen im SMD vertreten, oft sind nur praktische Ärzte und sogar Kinderärzte im SMD tätig.
Das soll die Qualifikation ihrer Richtung nicht schmälern, deshalb ziehen sie sich eben Rat hinzu.
Anders ist es, wenn der Fall vor dem Sozialgericht verhandelt wird, dann ist die DRV streitsüchtiger, wenn ein Gutachter gegen sie aussagt.
Beste Grüße
Dickie59