Muß ich neuem Eigentümer eine Kopie meines Mietvertrages geben ?

5 Antworten

Nein, ihr müsst den Mietvertrag nicht vorlegen! Es gibt für euch keinerlei "Verpflichtung"! Wenn euer neuer Vermieter keine ordentliche Buchhaltung und Registratur hat, ist das sein Problem. Wieso hat er denn von euch keinen "kompletten" Mietvertrag? Hat er den Rest verbummelt? Wie auch immer, das ist allein sein Verschulden und seine Angelegenheit.

Ich vermute, dass der neue Vermieter angesichts eurer Kündigung euch noch irgendwelche Auflagen machen will. Offenbar fehlt ihm die Handhabe, wenn er keinen kompletten Mietvertrag vorweisen kann. Ihr solltet diesem seltsamen Vermieter also nicht auch noch die Handhabe liefern, euch für irgendetwas zu Kasse zu bitten.

Mein Rat: wenn ihr noch nicht einem Mieterschutzverein beigetreten seid, solltet ihr das vielleicht umgehend nachholen.  :-)

MfG

Arnold

ArnoldBentheim  23.12.2015, 20:34
Kommentar von Xalixebohuhu, vor 1 Min

Ist eine Privatperson, hat viele unangenehme Eigenschaften wie z. B. Alkohol. Daher haben wir auch gekündigt. Sein Anwalt hat uns ein entsprechendes Schreiben geschickt. Allerdings steht dort nicht, auf welche Grundlage sich diese angebliche Pflicht stützt.
Du bestätigst gerade meine Vermutung hinsichtlich möglicher unlauterer Absichten deines Vermieters!!!

Von wem wurdest Du dazu "aufgefordert"? Als Mieter bist Du dazu nicht verpflichtet. Wer ist denn der jetzige Eigentümer...? Es ist seine Angelegenheit mit dem neuen Mieter einen entsprechenden Mietvertrag abzuschliessen..(Eigenartig)


Xalixebohuhu 
Beitragsersteller
 23.12.2015, 20:30

Ist eine Privatperson, hat viele unangenehme Eigenschaften wie z. B. Alkohol. Daher haben wir auch gekündigt. Sein Anwalt hat uns ein entsprechendes Schreiben geschickt. Allerdings steht dort nicht, auf welche Grundlage sich diese angebliche Pflicht stützt.

DerHans  23.12.2015, 20:43
@Xalixebohuhu

Der Rechtsanwalt schreibt das, was sein Klient von ihm verlangt. Dafür wird er schließlich bezahlt. Ob das rechtlich einwandfrei ist, entscheidet dann später ein Gericht.

Angeblich gibt es eine Verpflichtung dazu.

Na dann soll er Dir mal den Paragrafen, die Bestimmung/Verordnung oder ein diesbezügliche BGH-Urteil nennen, damit Du das nachlesen kannst.

Dann wird er ganz schnell von seiner Forderung besehen;-)

Die Sache ist doch ganz einfach. Natürlich kann der Vermieter nicht verlangen, dass ihr ihm eine Kopie des Mietvertrags aushändigt.

Aber: Der Vermieter wird bei Eurem Auszug Maximalforderungen hinsichtlich der Schönheitsreparaturen stellen. Ihr werdet Euch aber dann darauf berufen, dass lt. Mietvertrag diese nicht erforderlich sind und die Arbeiten verweigern. Daraufhin verweigert der Vermieter die Rückzahlung der Kaution und am Ende müßt ihr beweisen, dass ihr im Recht seid, was wiederum nur geht, wenn ihr den Mietvertrag spätestens dem damit befassten Richter unter die Nase haltet.

Muss das sein? Man könnte ihm auch einfach ein Exemplar des Mietvertrags geben und mit ihm ein einvernehmliches Ende des Mietverhältnisses anstreben. Vorteil: Wenig bis kein Streit, schneller die Kaution zurück. Keine Rechtsanwalts- und ggf. auch keine Gerichtskosten.

Normalerweise muss der Hausbesitzer sich die Kopie von seinem Vorgänger besorgen. Wenn ihr euch natürlich auf eine Klausel in diesem Vertrag berufen wollt, müsst ihr ihn auch vorlegen,

Xalixebohuhu 
Beitragsersteller
 23.12.2015, 20:45

Hallo,

wir wollen uns da auf nichts berufen. Angeblich hat er vom Voreigentümer nicht den kompletten Vertrag erhalten, was ich mir nur schwer vorstellen kann. Es ist eh nur ein alter Einheitsmietvertrag aus 2008.