Wand eingerissen und den Vermieter vorher nicht gefragt, was für Konsequenzen können drohen?
In einer Mietwohnung. Vermieter möchte bald die Wohnung mal besichtigen, aber hat er dazu überhaupt das Recht? Die Frage wäre, wie man den Vermieter davon abhalten könnte, die Wohnung anzuschauen.
11 Antworten
Ja er hat das Recht die Wohnung zu besichtigen.
Er muss sich vorher anmelden und ggf. einen Ausweichtermin anbieten. Aber grundsätzlich darf er natürlich in seine eigene Wohnung wenn auch nicht ohne vorherige Ankündigung.
Und die Folgen nun fristlose Kündigung und eine Fette Rechnung für die Wiederherstellung der Wohnung. Solche Umbauten darf man nur mit dem Einverständnis des Besitzers machen. Macht man das ohne zu fragen ist der Mieter im Recht dich zu kündigen, dich an zu zeigen und dir die Kosten zu berechnen.
Besonders kritisch wäre es wenn das eine Tragende Wand war. Dann könntest du die Reparatur des gesamten Hauses bezahlen müssen wenn dadurch ein Schaden entstand.
Nein er darf die Wohnung nicht aufbrechen. Weder du noch ich noch der Vermieter können wissen ob eine Tragende Wand entfernt wurde. Das das so ist ist eine reine Spekulation. Nur FALLS das stimmen WÜRDE und BEKANNT WÄRE KÖNNTE das stimmen. Du siehst ziemlich viele wenns und abers. Viel zu viele für ein Gericht um den Einbruch in eine Wohnung zu rechtfertigen.
Und ja ich habe Eigentum und Besitz durcheinander gewirbelt. Aber ich denke ausser dir hat jeder verstanden was ich meinte.
Nein er darf die Wohnung nicht aufbrechen. Weder du noch ich noch der Vermieter können wissen ob eine Tragende Wand entfernt wurde.
Und genau das ist der Grund warum doch. Es geht um die gegenwärtige Gefahr, das Teile des Gebäudes einstürzen können. Man kann natürlich vorsorglich das Gebäude räumen lassen. Selbst wenn keine weiteren Personen im Hause sind, wäre das gerechtfertigt, weil der zu erwartende Schaden wesentlich höher wiegt als eine Tür und ein Schloss. Mit einer einfachen Baustütze kann man das durchaus noch retten.
Und selbst wenn der Vermieter Unrecht hätte, er zerstört sein eigenes Eigentum, wenn er die Wohnung aufbricht.
Vergiss es. Du kannst nicht einfach einbrechen und behaupten "es könnte sein das du eine Tragende Wand beschädigt hast." Damit kommst du nicht durch.
Damit könnte man immer und überall in Jede Wohnung in DE einbrechen. Das ist humbug.
Wenn es keinen berechtigten Grund gibt sowas an zu nehmen z.B. weil es eine Erdgeschosswohnung ist und man das sah kannst du nicht einfach Türen aufbrechen und es damit gut sein lassen.
Wie du so schön ausgeführt hast sind die miter die Besitzer der Wohnung die haben Rechte die du nicht mit unbegründetem Verdacht aushelben kannst. Dafür müsste es irgendwelche Hinweise geben. Z.B. rauch der aus den Fenstern quillt ist ein Hinweis auf ein Feuer DANN hätte man einen Grund ne Tür auf zu brechen. Aber nicht einfach so ohne einen Hinweis.
Vergiss es. Du kannst nicht einfach einbrechen und behaupten "es könnte sein das du eine Tragende Wand beschädigt hast." Damit kommst du nicht durch.
Du kannst mir glauben, das es so ist. Wie ist das denn bei einem Wasserschaden, wo das Wasser schon bei dem Mieter darunter aus der Decke läuft? Der Mieter der anderen Wohnung ist nicht zu Hause. Um grösseren Schaden abzuwenden, kommt der Schlüsseldienst, oder die Fusstritttaktik. Ich war selber schon bei Gericht, bei einem ähnlich gelagerten Fall.
Was macht denn die Feuerwehr in einem Mehrfamilienhaus, in dem es brennt und der Brandherd nicht ohne Weiteres lokalisierbar ist? Richtig, eine Wohnung nach der anderen aufbrechen. Welchen Rechtfertigungsgrund haben sie dafür?
Ja aber da hast du nicht nur einen vagen hinweis sondern einen Unumstößlichen Beweiß. Nämlich das Wasser das von der Decke läuft. Insbesondere wenn nur eine Wohnung über einem ist ist das absolut sicher.
Das ist was ganz anderes als wenn du einfach so die Tür aufbrichst und sagst "ja hätte ja sein können das es irgendeine Beschädigung gibt".
Weiterhin ist ein Brand eine ganz andere Situation als ein Haus das einfach gemütlich in der Gegend rummsteht. Und die Feuerwehr besteht aus Fachleuten. Die können problemlos rechtfertigen warum das nötig war. Und die Rechtfertigung dafür ist die Gefahr für Gut und Leben von den Einwohnern und den Nachbarn.
Das hast du nicht bei dem gemütlich in der Gegend rummstehenden haus.
Das ist eben alles was anders als ohne Beweise oder Indizien für ein Problem ne Wohnung auf zu brechen.
Sie können kein Vermieterrecht unterbinden.
Ihenn droht die fristlose Kündigung und eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung.
Im anschließenden zivilrechtlichen Verfahren wird er Vermieter seinen Schadenersatz geltend machen.
Spätestens beim Auszug kann der Vermieter verlangen, dass der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird.
Wenn du die Mietsache ohne Genehmigung veränderst, kann das auch ein Kündigungsgrund sein.
Und einmal pro Jahr musst du dem Vermieter Gelegenheit geben sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Wohnung zu überzeugen.
Natürlich mit Terminabsprache.
nuja....wenn du eine "tragende" wand eingerissen hast...dann viel spaß! ;-) da hilft auch keine privathaftpflicht mehr, wenn es zur gefährdung kommt! by the way....solche mieter braucht kein mensch!!
Immer noch die gleichen wie letztes mal.. Fristlose Kündigung, Schadensersatz, Beseitigung der baulichen Veränderung.
Du wirst den Vermieter nicht abhalten können in die Wohnung zu schauen
Frag das einem Anwalt - portal die wissen das ganz genau. Oder schau im Mieterschutzgesetz nach
Der Anwalt war schon der richtige Tip, der Mieterschutz kan bei Vorsatzstraftaten wohl eher nicht weiter helfen.
Ein "Mieterschutzgesetz" gibt es übrigens nicht.
Bei wohlwollender, laiengerechter Auslegung könnte man meinen es wird auf die Mietvertragsregelungen im BGB verwiesen ;)
Ok, sind wir mal wohlwollend gestimmt heute..
Er muss sich vorher anmelden und ggf. einen Ausweichtermin anbieten. Aber grundsätzlich darf er natürlich in seine eigene Wohnung wenn auch nicht ohne vorherige Ankündigung.
Nein, muss er nicht mehr, § 34 StGB rechtvertigender Notstand. Er darf sogar die Bude aufbrechen, auch ohne Ankündigung.
Und die Folgen nun fristlose Kündigung und eine Fette Rechnung für die Wiederherstellung der Wohnung. Solche Umbauten darf man nur mit dem Einverständnis des Besitzers machen.
Des Eigentümers, Besitzer ist der Meiter selber. Es kommen unter Umständen noch Kosten für Unterbringung der anderen Mieter in Hotels hinzu, falls eine tragende Wand entfernt wurde, und somit die Gefahr besteht, das Teile des Gebäudes einstürzen. Und genau das ist auch der Grund warum hier § 34 StGB greift.