Muss ich meinen Urlaub ausschließlich Wochenweise nehmen ?
Hallo,ich versuch es mal kurz zu halten.Mein Chef hat mir diese Woche mitgeteilt wie er es sich vorstellt wie ich Urlaub zu nehmen habe. neben diverser Sperrzeiten wurde mir darin mitgeteilt das ich ausschließlich Wochenweise Urlaub zu nehmen habe und das auch nur von Montag bis Freitag , wobei er es von Sonntag bis Sonntag formuliert hat da wir 7 Tage die Woche offen habe (Großbäckerei)
Ich finde keinen § der mir sagt das das so nicht geht, ich bin aber der Meinung das das gar nicht sein kann ...es ist doch MEIN Urlaub und den möchte ich hin der Form nehmen wie er für mich am besten ist
da unser Firma sehr patriarchisch geführt wird benötige ich zwingend einen Gesetzestext da mit Argumentation da nichts zu machen ist
Ergänzend muss ich hinzufügen das es mir nicht darum geht länger Urlaub zu machen, vielmehr möchte ich lieber 2 x 3 Tage Urlaub machen als eine ganze Woche am Stück
7 Antworten
Das Bundesurlaubsgesetz sagt im § 7 Abs. 1 dass bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs die Urlaubswünsche des AN zu berücksichtigen sind, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer AN, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Im Abs. 2 steht: Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, dass dringende betriebliche oder in der Person des AN liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden und hat der AN Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagenk so muss einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage erfassen.
Konkret bedeutet das, der AG muss Dir mindestens einmal im Jahr zwei Wochen ununterbrochenen Urlaub gewähren.
Der AG kann Urlaubssperren aus betrieblichen Gründen aussprechen.
Er kann Dir aber nicht vorschreiben, wann und wie Du Deinen Urlaub ausserhalb der Urlaubssperren zu nehmen hast. Wenn er Deine Urlaubswünsche ablehnt, muss er belegen können, dass es aus dringenden betrieblichen Gründen nicht möglich ist. Das geht aber nur, wenn ohne Deine Anwesenheit z.B. wichtige Aufträge nicht ausgeführt werden können, Arbeitsplätze auf dem Spiel stehen oder die Firma an den Rand des Ruins gelangt. Das wird ihm aber schwer fallen.
Wenn Du z.B. alleinstehend bist und ein Kollege der z.B. schulpflichtige Kinder hat und/oder eine Partnerin die nur zu einer bestimmten Zeit Urlaub machen kann zum selben Zeitpunkt Urlaub möchte, kann der AG Dir den Urlaub auch verweigern.
Eine generelle Anweisung, dass es den Urlaub nur in Bruchstücken von einer Woche gibt, ist unzulässig.
Prof. Dr. Peter Wedde schreibt zur einseitigen Festlegung des Urlaubszeitpunkts durch den AG u.a. im Arbeitsrechtkommentar:
"Erteilt der AG Urlaub, ohne vorher nach den Urlaubswünschen des AN zu fragen, kann der AN die Annahme der Arbeitsbefreiung verweigern, ohne in Annahmeverzug zu geraten. Er kann einwenden, dass ihm Urlaub zur Unzeit gewährt werden soll. Dabei braucht dem AN kein wichtiger Grund zur Seite zu stehen. Es ist ausreichend, wenn er auf eine von den Vorstellungen des AG abweichende Urlaubsplanung verweist."
Das ist nicht richtig. Wenn ihr 7 Tage die Woche arbeitet, dann wird dein Urlaub auf Montag bis Samstag gerechnet. Für einen Sonntag, an dem du arbeitest, musst du einen freien Tag in der Woche bekommen - der nicht auf den Urlaub angerechnet wird.
Ansonsten ist der Urlaub beim Arbeitgeber zu beantragen und mit den betrieblichen Gegenbenheiten abzustimmen. Wenn z.B. ein Betrieb für einige Wochen schließt, kann der AG den AN verpflichten, seinen Urlaub in dieser Zeit zu nehmen. Es muss aber einmal im Jahr ein Urlaub von 2 Wochen gewährt werden.
Bundesurlaubsgesetz BUrlG §7 Absatz 2:
Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.
nein, das kann er schon machen, aber ich meine, einmal im jahr, hättest du anrecht auf längeren zusammenhängenden urlaub
aber ansonten kann er das schon machen
ich will ja gar nicht länger :) ich will lieber einzelne Tage im 2-3 Tage Paket nehmen
https://www.muenchen.ihk.de/de/recht/Anhaenge/gesetzlicher-Urlaubsansp...
GESETZLICHER URLAUBSANSPRUCH DES ARBEITNEHMERS ... nehmer können einzel- oder tarifvertraglich einen höheren Urlaubsanspruch vereinbaren ... °°° GUCK MAL DA NACH°°°
dann google eben selber nach °°urlaubsanspruch°° - da kommen viel, viele seiten............................
Der Link geht nicht :(