Wie viele Tage nach Briefzustellung kann mir die Arbeitsamt-Berufsberatung frühestens einen Termin mitteilen wenn mir die Termindetails per Post gesendet....?
Gibt es da eine gesetzliche Regelung dafür? Ich meine wenn mir der Brief erst heute zugestellt werden würde, könnten die den Termin doch nicht auf morgen festlegen, viele schauen nur höchstens alle 5 Tage in den Briefkasten und einige haben auch andere Termine die sie wahrnehmen müssen, deswegen müssten sie doch auch etwas vorher Bescheid wissen können oder nicht?
4 Antworten
Warum geht das nicht? Du hast doch nichts zu tun - oder hast Du etwas besseres vor?
Die Behörden haben leider keine eindeutig festgelegten Vorlaufzeiten für Einladungen , wenn sie ihre Vorladungspost mit Postzugangsbeurkundung versenden . Ungünstig wird es bei sowas nur dann , wenn die Brieflaufzeit tatsächlich länger als die anvisierte Terminvorladung brauchen würde .
Üblicherweise planen aber auch Behörden etwa 3 Tage Postlaufzeit mit ein in der "normalen" Briefpost , wenn die nicht eventuell auf private Kurier & Postdienstleister mit vertraglich vereinbarter 24H - Zustellung im direkten Nahbereich setzen .
Ein einmaliger Blick ins Postfach pro Woche ist dann natürlich ganz suboptimal , wenn man wichtige Post mit etwaigen Fristen und Terminen erwartet .
Die gesetzlichen Zustellfristen sind im SGB X bzw Verwaltungsverfahrensgesetz geregelt. Demnach gilt ein Brief 3 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Ausser durch persönliche oder besondere Zustellnachweise ist etwas anderes nnachgewiesen.
Den Blick in den Briefkasten musst Du an Werktagen mind. 1x tgl sicherstellen.
Man soll halt nicht nur alle 5 Tage in den Briefkasten schauen, gerade wenn wichtige Post vom Amt kommen kann.
Und was für unaufschiebbare andere Termine hat man denn?
Bei einem Arzttermin kann man das sicher dem Amt gegenüber nachweisen.