muss ich meinem alten Arbeitgeber den Namen meines Neuen nennen?
Hallo !
aktuell habe ich 3 Monate Kündigungsfrist lt. meinem Vertrag. Ich weiss jedoch dass man, wenn man zur Konkurrenz wechselt, diese drei Monate frei gestellt wird.
Ich habe zwar noch keine neue Stelle, aber meine Frage wäre wie folgt, wenn ich kündige wird mich mein Arbeitgeber fragen ob ich zu einem Konkurrenten wechsle oder nicht.
Ist es rechtlich zulässig zu sagen "Ja ich gehe zur Konkurrenz" obwohl dies nicht zutrifft? Ich würde keinen Firmennamen nennen sondern lediglich sagen es ist ein Konkurrent von uns, womit ich drei Monate freigestellt wäre.
Wenn jedoch im Nachhinein rauskommt dass ich nicht zur Konkurrenz gewechselt habe, kann ich rechtlich dafür belang werden? (In meinem Vertrag ist diesbezüglich nichts geregelt.
Danke schon mal vorab!
13 Antworten
Wenn Du betrügst, weil Du auf die 3 Monate Freistellung spekulierst, dann kannst Du (wenn es auffliegt) natürlich rechtlich belangt werden. Das würde ich mal lieber sein lassen...
Ich weiss jedoch dass man, wenn man zur Konkurrenz wechselt, diese drei Monate frei gestellt wird.
Wer behauptet denn solch einen Unsinn?
Der AG muss Dich nicht frei stellen - er kann Dich auch innerbetrieblich versetzen (was er auch tun wird, wenn er schlau ist). Warum sollte er Dich 3 Monate lang für Null Leistung bezahlen?
Du MUSST ihm den neuen AG nicht nennen.
bei UNS im Unternehmen ist es so. Wechselt man zur Konkurrenz ist man die Zeit der Kündigungsfrist freigestellt. Wechelt man in ein branchenfremdes Unternehmen muss man die 3 Monate voll arbeiten. Ist also kein Unsinn sondern eine Tatsache.
nein mußt du nicht. Es sei denn er hat deine Ausbildung Bezahlt mit der Klausel das du dafür so und so lange in der Firma arbeiten mußt, und dieses abgegolten ist. Sind moderne Verträge bei Hochqualifizierten Personal. Steht aber im Vertrag. Der neue Arbeitgeber sollte aber schon wissen wo du vorher warst. Die Telefonieren eh miteinander oder halten absprache. Achte auf dein Zeugnis. Das keine versteckten Dialoge oder negative Aussagen zwischen den Zeilen stehen. Für den Laien oft schwer zu erkennen.> Er war eine aufgeschlossene Persönlichkeit = kann bedeuten er war eine Plaudertasche aber nie am Arbeitsplatz. Er bemühte sich stets den Anforderungen gerecht zu werden, bedeutet er war eine Null. Sein stetiges bemühen wie pünktlichkeit am Arbeitsplatz = er kam ständig oder öfters zu spät. Nehme an kennst solche Floskeln. Firmensprache unter den Abteilungen wie Einstellungsbüros oder Personal.
Am besten man lügt gar nicht erst....aber wenn dir der Betrieb in dem du bist nicht mehr zusagt,kannst du es machen...hat keine Folgen. Aber das Problem ist....du hast noch kein Job und wenn du aus den Gründen dort weg gehst bekommst du kein Arbeitslosengeld...da du ja angeblich wechselt...das wäre zu bedenken ....alles andere ist Wurscht.
Wieso solltest du dafür belangt werden können? Es ist ja nicht verboten - nur unhöflich... ;-)
Lügen ist rechtlich so lange erlaubt, wie kein anderer geschädigt wird. Wenn du das sagst und daraus entsteht ein Schaden, kanns auch mal teuer werden - wenn der AG dir das nachweisen kann.
Schau im Arbeitsvertrag auch nochmal genau, ob was zum Thema Arbeitsgeheimnisse u.ä. drinsteht. Kann sein, dass du z.B. eine Verschwiegenheitsklausel oder sowas hast - die solltest du beachten!
wenn aber davon abhängig ist, ob ein scheidender mitarbeiter freigestellt wird, entsteht dem AG ein schaden.
Genau das.
"kannst Du es machen". So einfach ist das nicht, sie will sich freistellen lassen ohne Grund, das ist Erschleichung von lohn= Betrug= strafbar.
Aber das dürfte dieser Person ja eh klar sein.