Muss ich meine Steuerklasse immer wieder neu beantragen?

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Ich arbeite selber im Finanzamt und kann dir deine Fragen vielleicht beantworten.Die Steuerklasse 2 beantragt man beim Finanzamt vor Ort.Der Vordruck heißt „Versicherung zum Entlastungs­betrag für Allein­erziehende" .Also zumindest bei uns so.Ich denke ja mal,dass die Vordrucke einheitlich sind in Deutschland.

Das du jedes Jahr einen Antrag stellen musst,hab ich auch noch nicht gehört.Warum du plötzlich Stkl.4 drin hast...keine Ahnung.Kann am Programm liegen als auch an einem Bearbeiter.Das Geld bekommst du dann mit der nächsten Steuererklärung zurück.War bei einem Freund von mir genauso.Da ärgert man sich natürlich,weil im Monat weniger Geld übrig bleibt.

Mir haben sie Ende 2013 auch die Steuerklasse "umgeschossen". Allerdings so spät im November, dass es auf der Gehaltsabrechnung nicht mal draufstand. Ich habe es also erst Ende Dezember mitbekommen - den November haben sie gleich noch mit dem Dezember verrechnet. Also 2x weniger Geld - war ne magere Ausbeute für Dezember. *grrr*

Kam angeblich von der Umstellung auf elektronische Übermittlung (vom Arbeitgeber ans Finanzamt). Da müssen irgendwelche uralten Daten wieder aus der Versenkung aufgetaucht sein.

Allerdings war - nach meiner Beschwerde - ab Januar alles wieder normal. Das Geld habe ich aber immer noch nicht wieder, weil die Steuererklärung noch nicht durch ist - andere Geschichte.

Aber genug der Anekdoten: Normalerweise ändert sich eine Steuerklasse nicht von alleine. Da muss schon der Steuerpflichtige was tun. Das war ein Fehler vom Finanzamt, mutmaßlich eben wegen der Umstellung des Verfahrens.

Eine (und nur eine!) Richtigstellung beim FA sollte das für die Zukunft richten. Zumindest bis wieder mal am System geschraubt wird...

Jetzt hatte ich Anfang des Jahres, als ich meine Lohnsteuererklärung [?], die ich von meinem Arbeitgeber bekomme, durchgeschaut habe, gesehen, dass ich auf einmal seit Oktober 2013 in Steuerklasse 4 geführt werde!

Das könnte ein Fehler in der ELSTAM-Datenbank sein. Allerdings finde ich es etwas merkwürdig, dass du dich erst jetzt an das Finanzamt gewandt hast.

Ich will meine Lohnsteuererklärung für 2013 machen, kann das aber nicht machen, bis sich meine Steuerklasse wieder geändert hat.

Sicher kannst du die Einkommensteuererklärung für 2013 abgeben, das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun. Steuerklassen sind nur bei der Lohnsteuerberechnung durch den Arbeitgeber relevant.

Da ist einer zu blöd, das zu berichtigen. Da es ja keine Lohnsteuerkarten mehr gibt, stelle ich mir vor, Du erbittest ein Bestäigung von der Stadt - zu meiner Zeit gab esdort eine Lohnsteuerstelle, die die Karten berichtigt haben. Die Berichtigung würde ich dem Finanzamt zustellen. Ein jährlicher Neuantrag ist Unsinn, so etwas gab es noch nie. nur bei Änderung der Lebensumstände mußte oder konnte man die Steuerklasse ändern lassen.

PatrickLassan  08.09.2014, 18:46

Für die Berichtigung der Steuerklasse ist das Finanzamt zuständig.

Das ist komisch.

Ich war auch geschieden und alleinerziehend und habe nie eine Steuererklärung machen müssen (mangels Masse) - aber ich hatte immer ohne Neuantrag die Steuerklasse 2.

Ich würde persönlich ind Finanzamt gehen es dort klären.