STEUERKLASSE BEI PRAKTIKUM UND MINIJOB?

5 Antworten

1 = ledig, ohne Kind

2 = ledig, mit Kind

3 = verheiratet, der Mehrverdiener (der Partner kommt in Klasse 5 und hat mehr Steuerabgaben)

4 = verheiratet, beide verdienen etwa gleich viel und beide kommen dann in Klasse 4

5 = verheiratet, der Geringverdiener (der Partner kommt in Steuerklasse 3)

6 = die Lohnsteuerkarte wurde nicht abgegeben ODER es handelt sich um einen zweit-, dritt-, viert- .... Job

ohna1 
Beitragsersteller
 09.12.2013, 15:41

Ok! Danke! Aber wie ist das dann, wenn ich einen Hauptjob (praktikum) und einen Minijob habe?

Ich bin ledig und habe keine kinder also lohnsteuerklasse 1 aber das gaht ja nicht mit zwei jobs oder?

Deine Steuerklasse hängt nicht vom Job ab.. die ist von Dir abhängig. Gibst Du die korrekt an, wird jeder Job damit versteuert. Gibst Du sie wo nicht an, wird mit 6 versteuert.

Also die Steuerklasse richtet sich nicht nach dem Gehalt, sondern ob Du ledig oder verheiratet bist oder Kinder hast. Du bist ledig und in Steuerklasse I. Im Internet gibt es Gehaltsrechner da kannst Du Dir ausrechnen, was von 500 Euro noch übrig bleibt, du musst allerdings nur Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, Lohnsteuer fällt erst ab ca. 900 Euro Einkommen an und auch nur da minimal.

ohna1 
Beitragsersteller
 09.12.2013, 14:45

Ok! Danke! Aber wie ist das dann, wenn ich einen Hauptjob (praktikum) und einen Minijob habe?

Ich bin ledig und habe keine kinder also lohnsteuerklasse 1 aber das gaht ja nicht mit zwei jobs oder?

1 = ledig ohne Kinder 6 = jeder zweite/dritte/... Job

Bis 450€ ist geringfügige Basis = steuerfrei, egal welche Klasse

Dein Praktikum würde ich mit Steuerklasse 1 abrechnen lassen.

Den Minijob kann doch durch den Arbeitgeber pauschal versteuert werden. Dazu braucht man keine Lohnsteuerklasse.