Hatte Lohnsteuerklasse 2. Kind ist jetzt 18 => Steuerklasse 1?

3 Antworten

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Dir steht die Steuerklasse 2 zu, so lange du alleine mit deinem Kind lebst, für das du noch Kindergeld erhältst. Allerdings musst du ab 18 deine Berechtigung nachweisen. Du musstest doch der Kindergeldkasse sicher auch Nachweise vorlegen, dass dir das Geld noch zusteht. Und dem Finanzamt kannst du auch mit Schulbescheinigung und Nachweis, dass du noch Kindergeld erhältst, die Steuerklasse erneut beantragen. Das Finanzamt übermittelt das dann an deinen AG.

Allerdings kann das unmöglich 500 Euro ausmachen, so gross ist der Unterschied nicht. Da müßte was anderes auch nicht stimmen oder anders sein.

Ich mag mich gern belehren lassen, aber meines Wissens ist es so, solange du für dein Kind Kindergeld bekommst auch Steuerklasse 2 gerechtfertigt ist. Jedoch muss man die jedes Jahr neu  angeben.

nathaliiiie 
Beitragsersteller
 29.01.2016, 18:18

Danke. Muss ich dies nun jedes Jahr bei meinem Arbeitgeber neu beantragen oder bei der Steuer ?

Miesepriem  29.01.2016, 18:22
@nathaliiiie

Da das ja jetzt elektronisch verarbeitet wird, langt glaube ich der AG. Frag doch am besten nach oder ruf beim FA an. :>

Steuerklasse 2 steht dir weiterhin zu, wenn dein Kind in Ausbildung ist und in deinem Haushalt kein weiterer Erwachsener wohnt. Wenn dein Kind 18 wird, wird das Kindergeld erst mal eingestellt und du musst es neu beantragen. Ebenso wird automatisch auf Steuerklasse 1 umgestellt. Beim Finanzamt muss dann die Steuerklasse 2 ebenfalls beantragt werden.

Die Auswirkung von 500 € kann aber nicht allein auf dem Steuerklassenwechsel beruhen, soviel macht das nicht aus.