Muss ich Krankmeldung einreichen, soll ich etwas dazuschreiben? -Bin ich noch in der Probezeit.

6 Antworten

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Bist verpflichtet, deinem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dies muß grundsätzlich am ersten Tag der Erkrankung möglichst noch vor Arbeitsbeginn oder spätestens in den ersten Arbeitsstunden geschehen, z.B. per Telefon, Fax oder auch per Email.

Dauert eine Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich länger als drei Kalendertage, muss ein Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorlegen.

In einigen Arbeitsverträgen ist jedoch vereinbart, dass ein Arbeitnehmer einen gelben Schein bereits am ersten Tag seiner Arbeitsunfähigkeit von sich aus vorlegen muss. Diese Möglichkeit sieht das Gesetz ausdrücklich vor. Darüber hinaus können Arbeitgeber auch ohne arbeitsvertragliche Sonderregelung vom Arbeitnehmer sofort eine AU-Bescheinigung verlangen. Auch hierzu ist ein Arbeitgeber berechtigt. Meist wird von diesem Recht dann Gebrauch gemacht, wenn Zweifel am Vorliegen einer Erkrankung bestehen.

Dazuschreiben muss du nicht aber falls du umbedingt möchtest einfach schreiben "mit diesem Brief erhalten Sie". "Anliegend", "Anbei", "hiermit erhalten Sie" -meine Krankenmeldung.

nein dazuschrieben muss man nichs.

einfach telefonisch krank melden und wenn man beim arzt war, bescheid sagen, das es eine krankschreibung gab und wie lang diese dauert. und natürlcih das man die krankmeldung einreicht.

da reicht es wenn man die krankmeldung einfach in einem briefumschlag tut und an den arbeitgeber schickt

Die AU-Bescheinigung ist ein Dokument welches nicht verändert werden darf. Sie brauchen auch keine schriftliche Erklärung beizufügen.

Sie müssen Ihren Arbeitgeber lediglich, gemäß §5 Absatz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz, unverzüglich mitteilen (in aller Regel telefonisch) dass Sie arbeitsunfähig sind und wie lange die Arbeitsunfähigkeit dauert.

Weitere Angaben zur Diagnose und Behandlung müssen Sie nicht machen.

http://dejure.org/gesetze/EntgFG/5.html

Peter Kleinsorge

Nein, du brauchst nichts dazu zu schreiben. Der Arzt hat festgestellt, dass du krank bist und das reicht. Alles weitere geht a) deinen Arbeitgeber einen feuchten Kehricht an und würde sich b) so anhören, als wärest du überhaupt nicht krank und müsstest dich deshalb rechtfertigen ("glauben Sie mir das, das ist wahr, ich muss wirklich alle 10 Minuten zum Klo")

Nein, must Du nicht. Gib einfach den Schein beim Arbeitgeber ab, kannst Du auch mit der Post schicken.