Muss ich Jobwechsel nach Einbürgerung melden?
Hallo :)
ich habe vor kurzem die Einbürgerung "bestanden" und habe meine Urkunde bekommen... So weit so gut... Nun musste ich davor einen Zettel unterschreiben, dass ich es der Behörde unverzüglich melden muss, wenn ich meinen Job wechsel/verliere... Jetzt meine Frage: Wieso und warum? Jeder "normale" deutsche Staatsbürger muss es doch auch nicht bei ieiner behörde melden, wenn er den job wechselt... Vor allem wie lange muss ich es denn denen melden? Es kann doch nicht sein, dass ich bis zu meinem Lebensende jedesmal dahin rennen muss, wenn ich die arbeitsstelle wechsel... Oder?
Danke schon mal :)
3 Antworten
Ich gehe ebenfalls davon aus, dass sich die Anzeigepflicht bezüglich des Jobwechsels oder Jobverlustes nur auf die Zeit bis zum Wirksamwerden der Einbürgerung bezieht. Man wird in der Regel nur dann eingebürgert, wenn man den Lebensunterhalt für sich und seine Familie dauerhaft bestreiten kann (Prognose). Normalerweise vergeht von der Einbürgerungszusicherung bis zur Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit ein längerer Zeitraum. Hauptsächlich für solche Fälle dürfte die Anzeigepflicht gedacht sein. Dieser Zeitraum entfällt allerdings, wenn Du Deine bisherige Staatsangehörigkeit - zusätzlich zur deutschen Staatsangehörigkeit - beibehalten kannst.
Ich würde sagen: ja.
nein, soviel ich weiß nicht... ich musste halt diesen absatz laut vorlesen dass ich freilich verstehe bla bla bla und dann so n Papier wo drauf steht, dass ich bestätige, dass alles mit rechten dingen zuging und dass ich es in der zukunft mitteilen muss, falls sich an dem was ändert... heißt auch familienstand, einkommensverhältnisse usw... mir kam es auch etwas seltsam vor, aber ich habs einfach unterschrieben, da meine berufliche zukunft davon abhing... nun ist aber der fall eingetreten, dass ich die arbeitsstelle gewechselt hab und ich nicht weiß, ob ich es denen nun melden muss... mir kommt es einfach komisch vor ;) deswegn wollt ich fagen ob jemand damit erfahrung hat...
Hm, kann das sein, dass sich das noch auf die Zeit des Einbürgerungsprozesses bezog? Alles andere erscheint mir auch sehr dubios.
ja, ich kann meine bisherige (tschechische) behalten... habe auch extra so ein blatt bekommen, wo die vor- bzw nachteile erläutert sind... also wenn ich dich richtig verstanden habe, trifft das nicht auf mich zu, sondern wäre nur dann nötig, wenn ich die tschechische abgeben müsste, also für den zeitraum bis zur kompletten deutschen staatsangehörigkeit?