Zu spät umgemeldet was passiert jetzt?
Hallo,
ich bin am 01.12 in meine erste eigene Wohnung in einer neuen Stadt aufgrund eines Job wechsel gezogen. Ich habe allerdings vergessen mich umzumelden... ich musste bei der Arbeit mein bestes zeigen da ich ja auch noch in der Probezeit bin und hatte bis dato natürlich auch noch keinen Urlaub. Jetzt ist mir das wieder eingefallen, dass ich mich ja noch um melden muss. Nach dem ich mich im Internet darüber informiert habe wie das ganze funktioniert habe ich dort gesehen, dass nach 14 Tagen nicht um melden eine 500€ Strafe auf mich zu kommt.
Wenn ich jetzt am Montag in das Bürgerbüro der neuen Stadt gehen würde um mich umzumelden würden die mir eine 500€ Strafe anhängen oder wie muss ich das ganze verstehen?
Habe da leider noch gar keine Erfahrung...
Grüße
5 Antworten
Solche Gebühren kann jede Kommune selbst festlegen. das kann vollkommen kostenlos sein aber auch bis zu 50 € kosten.
Das ist Quatsch
Also ich hab in der Kommunalverwaltung gearbeitet, 500€ ist ein Höchstsatz.
Einfach hingehen und braucht ja nicht zu sagen wann du Umgezogen bist,
mir ist kein Fall bekannt, das eine Strafe ausgesprochen Wurde. Bei den
Ummeldungen geht s immer um den Stichtag 30.06. Wenn du jetzt hingehst nicht vor dem 30.06m2016 angeben, nur nun vor einigen Wochen.
Dies ist aus eigener Beruferfahrung wiedergegeben.
Mit freundlichem Gruß
Bley 1914
Nein, das kostet nichts, denn man hat Dich ja noch nicht "erwischt" und zur Anmeldung aufgefordert. Man unterstellt zunächst niemandem Vorsatz. Wirst Dir halt anhören müssen, dass die Frist eigentlich 14 Tage beträgt, aber Du wirst nichts bezahlen müssen. Wohnungsgebermeldung (vom Vermieter) und Ausweis mitnehmen!
Es kommt immer auf die Stadt und auf die Mitartbeiter an. 500.- EUR kann ich mir aber kaum vorstellen.
Meiner Erfahrung nach kostet es nichts. Ich habe mich schon mehrfach zu spät umgemeldet, es sind keine Kosten entstanden. Sei einfach freundlich und entschuldige dich. Wird schon gutgehen :-)
Na ja, wenn Du glaubhafte Gründe vorbringst wird man dich bestenfalls mündlich verwarnen.
Für die Anmeldung brauchst Du übrigens die die Wohnungsgeberbestätigung.
So einfach hingehen und ummelden ist nicht mehr.
Aber was ist mit der 500€ Strafe für das zu späte um melden?