Muss ich jedes Muster bei Tupperware nach dem ich aufhört habe in meinen Privatbesitz übernehmen?
Ich war Tupperwaren Beraterin bis letztes Jahr im August. Jetzt wollte ich die Steuererklärung für 2015 abgeben. Da gab es dann komplikationen Die Dame beim Finanzamt meinte dann, wenn ich auf gehört habe Beraterin zu sein muss ich das komplette Muster in meinen Privat Besitz nehmen. Stimmt das ? Wenn ja wie weit geht das zurück? Somit hätte ich kein Muster zum Abziehen vom Gewinn und muss ich dann nachzahlen für die Jahre zuvor, oder bezieht sich das ganze dann nur auf das laufende Jahr . ? Vielen Dank schon mal für eure Antworten Viele Grüße
2 Antworten
Wenn Du Dein Unternehmen als Tupperware Beraterin aufgibst, dann musst Du überlegen, was Du mit den betrieblichen Gegenständen machst. Auch mit Deinen Vorführartikeln.
Entweder Du verkaufst die, oder Du übernimmst sie in Deinen Haushalt (Entnahme).
Die sind dann mit dem "Teilwert" zu bewerten. Das ist der Wert, der jedem Einzelartikel beizulegen ist, wenn Du den Betrieb in einer Summe verkaufen würdest.Also ein Artikel der 10,- Euro kostet, ist dann eventuell mit 7,-, oder 8,- Euro zu bewerten.
Du musst, um festzustellen, was da ist, die Dinge einfach zählen und in einer Inventur aufstellen. Wenn Du wissen willst, was in Deiner Gefriertruhe ist, nimmst Du ja auch nicht die Einkaufsquittungen der letzten 3 Monate udn schätzt danach, was in der Truhe sein müsste, sondern Du machst die Truhe auf und siehst nach, was drin liegt.
Wenn Du Deinen Betrieb aufgibst, siehst Du nach, welche Artikel Du zum Vorführen in der Tasche hast, mit der Du zu den Veranstaltungen fährst und zählst es.
Danke für deine Nachricht.
Es gibt ja bei Tupperware jeden Monat neue Angebote und wenn ich die noch nicht hatte hab ich sie gekauft.
Somit muss ich alles angeben was ich mir gekauft habe.
Und wer entscheidet zu welchen Anteil ich die Sachen in das Privatvermögen übernehmen muss?
Weil du ja geschrieben hast das wenn ein Artikel 10€ Wert ist kann es sein das er zu 7€ oder 8€ übernommen wird.
Schönen Sonntag
Was Du in das Privatvermögen übernimmst, ist Deine Sache. Nur irgendwo musst Du mit den Sachen je bleiben. Entweder wegwerfen, ins Privatvermögen übernehmen, oder z. B. als Vorführmodell billiger verkaufen.
Der Preis, zu dem Du es verbilligt abgeben würdest, wäre auch der Wert, der für Deine Entnahme anzusetzen wäre.
Oke danke für die Informationen
Wie ging es damals für dich aus? Habe ein 3/4 Jahr Tupper gemacht und sämtliche Provision in Muster umgesetzt
Muss ich dann auch das Jahr zuvor angeben.
Oder wie weit Rückwirkend muss man das angeben?