muss ich im urlaub zu schulungen?

7 Antworten

Versuch einfach, für dich einen Kompromiss zu finden. Dann sprich mit dem Chef. Kläre für dich: Ist die Schulung wichtig oder nicht? Werde ich schickaniert oder ist die Angelegenheit einfach irgendwie dumm gelaufen bzw. verschusselt worden? Kann ich meinen Urlaub verschieben oder die Schulungstage dranhängen? Kann ich mir evtl. durch die Teilnahme an der Schulung Vorteile verschaffen (eigtl. habe ich ja Urlaub, aber ich nehme gern an der Schulung teil, um meine Leistungen und Fähigkeiten verbessern zu können und demnächst mehr Lohn einzustreichen.....)? Es liegt alles an der Argumentation und Sichtweise.

Im Urlaub musst du keine Schulung besuchen. Allerdings koennte es passieren, dass du ohne Schulung deine Arbeit nicht mehr machen kannst oder sogar nicht machen darfst, weil es an den bei der Schulung vermittelten Kenntnissen mangelt. Wenn du aber fuer deinen Aufgabenbereich nicht oder nicht mehr ausreichend qualifiziert bist, wird dein Arbeitgeber dich zumindest dort nicht mehr beschaeftigen koennen, moeglicherweise wo anders auch nicht. Dann koennte er dir recht problemlos kuendigen (und wird das wahrscheinlich auch tun).

Gefordert ist also auch bei dir eine Interessenabwaegung. Wenn das ne eintaegige oder gar nur wenige Stunden dauernde Schulung ist und du sowieso nicht verreist bist, wuerde ich mich wohl in jedem Fall fuer die Schulung entscheiden (dafuer allerdings die Streichung des Urlaubstages erwarten). Bei einer mehrtaegigen Schulung fiehle mir die Entscheidung schon schwerer, besonders wenn ich auch noch verreist waere oder im betreffenden Zeitraum verreisen wollte, ohne die Moeglichkeit eines zeitnahen Alternativtermins zu sehen.

Mein erster Gedanke, der aber mit der eigentlichen Frage nichts zu tun hast: Schulungstermine stehen ja meist schon ziemlich lange im Voraus fest. Warum wurde dein Urlaubsantrag dennoch genehmigt bzw. warum hast du zu der betreffenden Zeit ueberhaupt Urlaub beantragt?

Einen Anspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer, seinen Urlaub abzubrechen oder zu unterbrechen, gibt es nach dem BUrlG nicht.


Rein rechtlich muss du an der Schulung nicht teilnehmen - es können auch keine Sanktionen folgen. Anders verhält es sich, wenn du noch nicht im Urlaub bist - da kann der AG den bereits genehmigten Urlaub widerufen. Er muss dann allerdings für evtl. Kosten aufkommen, wenn du bspw eine Reise gebucht hast.

DerCAM  26.01.2011, 07:51

>> ... es koennen auch keine Sanktionen folgen <<

Wegen der Nichtteilnahme an der Schulung sicher nicht. Wegen einer anschliessend vielleicht nicht mehr ausreichenden Qualifikation hingegen sehr wohl. Kommt halt schon darauf an, wie wichtig diese Schulung ist.

Es ist doch erst einmal ganz egal, ob man rechtlich verpflichtet ist, oder nicht.

Im eigenen Interesse nimmt man doch an einer Schulung teil. Den Urlaubstag oder die Urlaubstage hängt man dann einfach an.

Man sollte nicht immer partout auf seinem Recht herumreiten wollen, sondern einfach auch mal froh sein, einen Job zu haben und sich weiterbilden zu können.

stelari  26.01.2011, 07:38

Im Prinzip hast du Recht, doch warum sollten immer die Arbeitnehmer Rücksicht auf den Betrieb nehmen? Wenn ein Betrieb so schlecht aufgestellt ist, sich wohlmöglich wenn's um Gehalt geht taub stellt ... warum soll man immer Rücksicht nehmen und zum Deppen machen??

DerCAM  26.01.2011, 07:43
@stelari

Weil man sich damit moeglicherweise seinen Arbeitsplatz bzw. die dafuer erforderliche Qualifikation erhaelt. Ausserdem lese ich in der Frage nichts von "immer Rücksicht nehmen und (sich)zum Deppen machen" und ebenfalls nichts von Problemen bei der gehaltszahlung (was aber sowieso nur sehr beschraenkt etwas mit der Frage zu tun haette).

turalo  26.01.2011, 08:06
@DerCAM

@stelari: Rücksicht nehmen heißt ja nicht automatisch, sich selbst ständig hintan stellen. Man beißt nicht die Hand, die einen füttert. Und die Chance, sich weiterzubilden, sollte man stets wahrnehmen. Wo ist der Hinderungsgrund, wenn man ohnehin nicht verreist wäre? Mein Mann fährt oft auch samstags noch kurz in seine Firma, um nach der Post zu schauen - er müsste das nicht.

JanKrohn  26.01.2011, 07:33

Urlaub dient der Erholung. Wenn der Betrieb einem da dran will, sollte man schon auf seinem Recht herumreiten. Arbeitnehmer sind schließlich keine Leibeigenen!

Da ich annehme, dass dein Arbeitgeber den Uraub bewilligt hat, ist es nicht dein Problen, dass dann die Schulung stattfindet. Der Arbeitgeber hat von deinem Urlaub und der Schulung gewusst.
Du musst also bestimmt nicht teilnehemen.