muss ich ihr unterhalt zahlen wenn sie mich verlassen hat
guten morgen , guten abend
ich habe volgendes
meine frau ist heute ohne ein wort gegangen mit sach und pack muss ich arbeiter sie harz 4 unterhalt zahlen wenn sie mich verlasssen hat aber sie bekommt derzeit kein harz 4 da ich so viel verdiene
lieben dank an alle
6 Antworten
Wenn ihr verheiratet seid und euch scheiden lasst, musst du wenigstens bis zur Scheidung Unterhalt zahlen. Nach der Schuldfrage wird inzwischen ja nicht mehr gefragt, deswegen ist es egal, ob sie dich verlassen hat oder du sie, an wem die Trennung lag usw. Da du sie während der Beziehung mitfinanziert hast, müsstest du das nun auch weiterhin machen bis zu einer entgültigen Trennung durch Scheidung, aber wie gesagt, meiner Meinung nach nur, wenn ihr verheiratet seid. Wenn ihr euch aber nicht wieder zusammen raufen solltet, kann dir da immer noch am besten ein Anwalt helfen. Ich würde mich aber an deiner Stelle jetzt noch nicht zu verrückt machen, solange sie nicht versucht, einen möglichen Unterhaltsanspruch geltend zu machen.
stimmt ab warten aber was z.b wenn ich nicht der scheidung zustimme
Ja das mit dem wer wen verlassen hat war früher so. Inzwischen wird halt nicht mehr nach der Schuldfrage geschieden, das heißt, selbst wenn der eine den anderen betrügt, wäre er noch unterhaltsberechtigt unter den gewissen Umständen. Alles was ich dir jetzt gesagt habe, basiert aus den Erfahrungen mit meinen Eltern. Sie haben sich vorletztes Jahr scheiden lassen, kurz davor gab es auch erst eine Umstellung der Gesetze, also sind die Informationen auch relativ aktuell denke ich. Um so etwas alles zu klären, muss sie aber erstmal wieder auftauchen. Sobald das passiert, würde ich mit ihr mal reden, wenn sie sich wirklich von dir trennen will, solltet ihr offen über solche Sachen reden. Auch darüber, wie es mit der Gütertrennung aussieht.
das will ich auch weil ich habe viel mehr reingebracht als sie naja aber mal schauen was rauskommt heute ob ich mehr weis
Das habe ich mich auch schonmal gefragt, wie es mit der Zustimmung zur Scheidung aussieht. Soweit ich aber weiß, muss derjenige, der die Scheidung will, einen Anwalt einschalten. Denn heutzutage braucht nur eine Partei einen Anwalt (ich würde euch raten, wenn ihr euch denn so darüber unterhalten könnt, dass sie den Anwalt mit dem Fall beauftragen sollte, da sie nichts verdient, bekommt sie dann nämlich Prozesskostenhilfe, somit musst du nichts zahlen und sie bekommt den Anwalt bezahlt). Irgendwann wird dann ein Gerichtstermin angesetzt, der von beiden Parteien eingehalten werden muss. Falls eine Partei nicht erscheint, wird ein neuer angesetzt und irgendwann kommt es bestimmt auch zur Vorladung, darüber weiß ich aber nichts genau, tut mir Leid...
Das hilft leider nicht, zu sagen, dass du mehr rein gebracht hast, als sie. Es gehört alles zu dem gemeinsamen Eigentum, was gerecht geteilt werden muss. Bei meinen Eltern war das zum Beispiel so, dass meine Mutter die Wohnung mit Haustand bekommen und mein Vater das Auto mit genommen hat.
vielen dank ok das heist ich werde erstmal abwarten wie die gnädige frau sich entscheidet und dann mal schauen
aber ich werde schauen müssen wie sich mein leben nun mal verändert vielen dank an alle ihr habt mir sehr geholfen halte euch auf dem laufenden
kein Problem, ich drück dir die Daumen, dass das alles noch gut ausgeht. Und mach dir keine allzu großen Gedanken, dass du in große Probleme gerätst, man darf dir ja gar nicht so viel Unterhalt berechnen, dass deine Existenz gefährdet wäre. Ach ja und vielen Dank für das Sternchen, das ist echt lieb! :)
Ich wünsch dir alles Gute!
das prob. ist das ihre eltern mir nix sagen dürfen wo sie ist sie hat alles mit genommen auch sachen von mir so ja wir sind verheiratet aber ich weis einfach nicht was ich machen soll sicher abwarten aber ich muss auch arbeiten gehen lach und mich sehr konzentrieren naja danke ich dachte wenn ich sie verlassen habe muss ich zahlen wenn sie mich verlässt muss sie zahlen
Klingt i-wie unlogisch weil sie dich ja nähmlich verlassen hast // was kannst du den eig. dafür?
naja ich bin nicht ganz unschuldig aber es gehören immer 2 dazu
Da sie wortlos verschwunden ist, würde ich sie bei der Polizei als vermißt melden.
Das ist bestimmt nicht schädlich für den weiteren Verlauf dieser Geschichte.
aber das bringt ja auch nix ich will sie ja wieder aber wenn sie alles mit genommen hat das heist doch eigentlich das sie weg ist oder
Ja, vor allem, wenn sie auch noch Sachen von Dir mitgenommen hat - läßt jetzt nicht wirklich darauf schließen, daß sie an einer Versöhnung interessiert ist.
aber die eltern haben gesagt das es auch wieder leicht ist die sachen reinzu tragen aber naja im 4 stock und kratzbaum usw also viele sachen
Wenn ihr verheiratet seid muss du ihr noch ein paar Scheine schicken, Trennungsunterhalt und so.Kannst dann nur hoffen das sie bei einem anderen Dussel eingezogen ist. Wenn nicht , dann hat sie doch alles, sack und pack wie du schreibst.
find ich eh bescheuert dass männer dene dann unterhalt bezahle müsse...die schrein doch immer nach gleichberichtigung..echt furchtbar
da geb ich dir recht warum immer die männer die frauen sollen auch mal blechen
Wenn der Mann arbeitslos ist und die Frau arbeitet, muss auch die Frau Unterhalt zahlen. Gleichberechtigung ist da schon vorhanden, es werden nur gerade jetzt viele Ehen geschieden, die früher noch nach altem Standard geführt wurden, im Sinne von dem Mann, der arbeiten geht und der Frau, die die Kinder hütet und den Haushalt schmeißt. Und versuch mal dann als Frau mit vielleicht Mitte 40 oder Anfang 50 noch einen Job zu finden geschweige denn in deinen inzwischen völlig überholten Beruf rein zu kommen. Was meint ihr wohl, warum Frauen nach Gleichberechtigung schreien.. weil die Zukunft ansonsten, wenn man sein Leben so lebt, wie es früher üblich war, nicht gerade rosig aussieht.
Du hast einen gewissen Freibetrag, derzeit ca. 1000 € , darüber musst du für deine Frau Unterhalt zahlen, habt ihr keine Kinder, kann sie selbst für ihren Unterhalt aufkommen und arbeiten gehen.
1000€ naja abe rich muss miete zahlen usw da bleibt nicht viel übrig man ist das schwierig
Ah jetzt sehe ich gerade, dass du ja "meine Frau" geschrieben hast, also werdet ihr wohl verheiratet sein.. Dann besteht im Trennungsjahr der Anspruch auf Unterhalt, der vom Anwalt nach bestimmten Regeln errechnet wird, bis dann nach dem Trennungsjahr die Scheidung vor Gericht beschlossen wird. Sie hat also, solange sie nicht arbeitet, einen Anspruch auf Unterhalt, da das Jobcenter ihr nichts zahlen wird, solange sie noch verheiratet ist, auch wenn ihr euch im Trennungsjahr befinden solltet. Das Jobcenter bewilligt halt nur dann Hartz4, wenn es keine andere Möglichkeit der Finanzierung gibt, und da ihr im Trennungsjahr Unterhalt zusteht, wirst du wohl zahlen müssen... Aber wie gesagt, ich würde erstmal abwarten, einen Anwalt kannst du immer noch einschalten. Wie gesagt, vielleicht kommt sie ja wieder, manchmal kann so etwas ja auch eine Kurzschlusshandlung sein, die danach wieder bereut wird..