Wenn ich Scheidung einreiche muss mein Mann mir Unterhalt zahlen?
Scheidung, unterhalt
Ich möchte mich scheidenlassen, weil leben mit meinem Mann ist die Hölle für mich und meine Tochter.
ich arbeite aber verdiene nicht so viel das ich alles alleine bezahlen kann. Ich werde mir auch noch einen Job (450€) suchenAber bis dan weiß ich nicht weiter
10 Antworten
Im Trennungsjahr ist auf jeden Fall Unterhalt zu zahlen - wenn man denn leistungsfähig ist. Nach der Scheidung hängt es von mehreren Faktoren ab ob nachehelicher Unterhalt zu zahlen ist.
Allerdings kommt der Kindesunterhalt vor dem Trennungsunterhalt dran. Wenn dein Mann also genug Einkommen hat um für das Kind UND für dich zu zahlen, dann bekommst du zumindest im Trennungsjahr Unterhalt.
Du solltest dich an einen Anwalt wenden der es dir genau ausrechnen kann und wird was und ob dir etwas zusteht.
Kommt auf dein und sein verdienst an, was noch so mit dran hängt- Haus/ Kinder etc.
Und vor allem was in euerem vertrag steht.
Du wirst dir einen Vollzeitjob suchen müssen um für deinen Unterhalt sorgen zu können. Unterhalt für das Kind muss der zahlen, bei dem das Kind nicht lebt. Voraussetzung ist hier die Leistungsfähigkeit.
Angenommen also, dass Kind würde bei dir leben zukünftig und wird gerichtlich bestätigt, dann ist durch den Vater vorrangig erstmal Kindesunterhalt zu leisten, so er leistungsfähig ist. Du kämst erst in zweiter Linie in Betracht, wenn du nachweist, warum du nicht in der Lage bist dich selbst zu versorgen.
Das kommt darauf an, wie die Verhältnisse in der Ehe waren. Es ist nicht immer nur grundsätzlich der Mann, der zahlen muss. Ehegatten sind sich gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet.
Nicht ganz. Wenn das Ehepaar sagen wir 20 Jahre verheiratet war und der Mann immer der Alleinverdiener war und die Frau sich um den Haushalt gekümmert hat, muss der Mann der Ehefrau zumindest für das Trennungsjahr Unterhalt zahlen.
Für das Trennungsjshr ... ok
aber danach ist die gute für sich selbst verantwortlich.. und das ist der Moment, in dem bekommen einige Damen schlagartig graue Haare! - trotz Färben ;)
Der Unterhalt der Ehefrau wird laut Tabelle anhand der Einkommen der Ehegatten errechnet.
Während der Ehe in der Phase einer Trennung und nach der Scheidung ist der Ehemann seiner Frau gegenüber unterhaltspflichtig wenn er ein höheres Einkommen erzielt als sie.
Es muss nur dann Unterhalt gezahlt werden, wenn durch Kinderbetreuung einer der Ex Partner nicht arbeiten gehen kann... ansonsten ist jeder für seinen Unterhalt selber verantwortlich