Mehr Unterhalt zahlen bei einem Minijob?

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Der Unterhaltsbetrag scheint mir jetzt schon viel zu hoch - wenn man noch Miete und andere Kosten, die man so hat abzieht, was bleibt dir denn da hängen?

Natürlich erhöht das zusätzliche Einkommen grundsätzlich auch die Unterhaltspflicht, aber wenn ich an deiner Stelle wäre, hätte ich mich schon längst mal gewehrt - die müssen dich auch noch leben lassen.

Krimhild  18.10.2011, 08:03

Oh - Dankeschön für's Sternchen! :O)

Eifelmensch  15.09.2011, 13:22

Bei den 272,- handelt es sich um den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestkindesunterhalt nach § 1612a BGB für ein Kind von 6-11 Jahren!

Der Betrag entspricht also dem Unterhalt nach der untersten Einkommensstufe der Düsseldorfer Tabelle.

Krimhild  15.09.2011, 13:42
@Eifelmensch

Tut mir leid, aber die Düsseldorfer Tabelle find ich echt unverschämt.

Der Vater meines Sohnes ( 15 ) zahlt gerade mal 200 € und das find ich auch völlig in Ordnung - es kann doch nicht sein, dass ein Mann am Existenzminimum rumkrebsen muss, nur weil er mal ein Kind in die Welt gesetzt hat - Leben und Leben lassen kann ich da nur sagen.....

Sorry, aber das musste ich einfach mal loswerden!

Giamo458 
Beitragsersteller
 15.09.2011, 13:55
@Krimhild

Ja, ich sehe das genauso. Da will man mal was dazu verdienen und schon muß man mehr zahlen :-/ Ich finde sowas zerstört auch neue Familien. Man sollte es besser Prozentual berechnen lassen. Vom dem Geld lebt doch eh nur die Mutter.....

Eifelmensch  15.09.2011, 14:30
@Giamo458

Prozentual kommt der Fragesteller doch sehr gut weg!

Bei 400,-€ mehr Einkommen zahlt er 19,-€ mehr an Unterhalt. Das sind weniger als 5% des mehrerzielten Einkommens.

Man kann über die Düsseldorfer Tabelle unterschiedlicher Meinung sein. Bei einem Mehreinkomen belastet sie den Pflichtigen jedoch nicht besonders stark.

Bei einer Prozentualen Beteiligung am Einkommen von 15% (wie z. Bsp. in England üblich), würde der Mehrverdienst zu deutlich größeren Unterhaltssteigerungen führen.

Der Unterhaltsberechtigte soll am Lebensstandard des Pflichtigen beteiligt werden, daher gibt es die Einkommensstufen (ist in einer zusammenlebenden Familie doch genauso!)

Ein Unding, wie ich finde, ist jedoch die Art und Weise, wie der Mindestunterhalt festgelegt wird. Dieser errechnet sich nach dem steuerlichen Freibetrag für Kinder. Wenn der Finanzminister also auf die Idee kommt diesen anzuheben, steigen sofort alle Unterhaltsbeträge, ohne das es für den "Mehrbedarf" einen Grund geben muss.

Krimhild  15.09.2011, 14:42
@Eifelmensch

..." (ist in einer zusammenlebenden Familie doch genauso!)">

Ja klar, aber in einer zusammenlebenden Familie steht man doch auch steuerlich besser da - sobald die Ehepartner sich trennen muss der Mann ja in die schlechtere Steuerklasse 1 - also hat er doch von vorneherein schon mal weniger Geld, als er als "Familienernährer" hatte. Trotzdem er ja in den meisten Fällen eben doch der Ernährer bleibt.

Ich finde dieses ganze System einfach ungerecht.

Eifelmensch  15.09.2011, 15:29
@Krimhild

Was wäre denn deiner Meinung nach gerecht, bzw. wie würde bei dir die Regelung des Unterhaltsrechts aussehen?

Krimhild  16.09.2011, 07:13
@Eifelmensch

Da hab ich mir noch nie wirklich Gedanken drum gemacht, weil ich allein die Tatsache, dass sowas von Gesetz wegen geregelt werden muss, schon schlimm genug finde.

Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass man als Eltern auch nach einer Trennung dafür sorgt, dass es den Kindern gut geht - finanziell wie seelisch!

Aber auch Väter haben ein Recht auf einen gewissen Lebensstandard - hierzulande ist es leider in der Regel so, dass die Mütter machen können, was sie wollen und die Väter echt in die Röhre gucken.

Und dann braucht man sich auch nicht zu wundern,dass manche Väter echt resignieren und kaum noch Kontakt zu ihren Kindern haben, weil sie sich einfach nur noch als Geldesel sehen....

lilli2007  15.09.2011, 13:05

das kommt darauf an wie alt das Kind ist. Bei einem 12-17 jährigen sind bei diesem Einkommen schon 334 Euro Mindestunterhalt fällig.

Ja du musst alle Einkommen Angeben. Für Unterhalt hast du einen Selbsterhalt von 950€. Darüber musst su Zahlen, wird auf eine neu Berechnung rauskommen

Alle erzielten Einkünfte sind unterhalsrechtlich relevant.

Durch die Aufnahme eines Minijobs dürftest du wohl in der Düsseldorfer Tabelle eine Gehaltsstufe nach oben rutschen.

Der Unterhaltsbetrag läge dann bei 291,-€ monatlich.

ja alles Einkommen wird berücksichtigt.