Muss ich ihm entgegen fahren ?
Hallo,
Vor 6 Jahren ist meine Frau mit ihrer Tochter zu mir nach BW gezogen von NRW. Jetzt fragt mich immer der KV ob ich ihm entgegen fahr , da meine Frau keinen Führerschein hat. Anfangs haben wir ihn auch unterstütz, aber mittlerweile zahlt er seit fast 2 1/2 kein Unterhalt mehr und er meldet sich auch nur sporadisch, nur wenn er eine neue Lebensgefährtin hat wird es wieder mehr oder seine Mutter ihn antreibt. Ab und zu kommt es zu Spannung zwischen uns und sehe es nicht mehr ein ihn da zu Unterstützen. Noch dazu meine Frau und der KV haben geteiltes Sorgerecht. Muss ich ihm entgegen kommen?
4 Antworten
Nein.
Er könnte vor Gericht beantragen, dass sie an den Kosten beteiligt wird, aber das ist ein langer Weg dahin.
Hat Deine Frau beim Jugendamt eine Beistandschaft eingerichtet?
Die kümmern sich kostenlos um die Berechnung und Eintreibung des Kindesunterhalts.
Wenn er Hartz 4 bekommt, kann er die Kosten vom Jobcenter erstattet bekommen, wenn er es vorher beantragt.
verpflichtet bist du da natürlich nicht dem kindesvater das kind zu bringen oder abzuholen. der umgangsberechtigte hat das recht das kind zu sehen. nur dieses muss die kindesmutter da sicherstellen.
auch wenn die kindesmutter weggezogen ist muss das kind nicht dauerhaft gefahren werden. es reicht aus wenn das kind zum nächsten bahnhof gebracht wird. dort kann der kindesvater es abholen und bringt es auch wieder dorthin zurück.
da die mutter die distanz geschaffen hat zwischen vater und kind, ist es selbstverständlich, dass sie das kind auch fährt regelmäßig. dazu kann der vater die mutter auch gerichtlich verpflichten. wie das dann macht, darüber wird sie sich ja vorher gedanken gemacht haben. der unterhalt hat damit überhaupt nichts zu tun.
den muss sie über die beistandschaft klären lassen. wenn er nicht zahlen kann, dann ist ihm das nicht anzulasten.
Selbstverständlich ist hier nichts.
Es gibt genug Richter, die sich darauf nicht einlassen und Umgang nur zu den Kosten des Vaters zulassen.
dann wirds wohl zeit das sich die eltern hier zusammensetzen und eine umgangsregelung erarbeiten die fest ist. in der regel sind es alle zwei wochen von fr-so, hälftige ferien und feiertage. das sollte fest gemacht werden und dann wird die mutter rausfinden, wie sie diesen umgang fahrtechnisch in die wege leitet. wenn es per auto nicht geht, weil sie keinen führerschein hat, dann eben per bus, bahn oder flug. kosten trägt der der die distanz geschaffen hat.
auch die mutter ist gefordert den umgang zu fördern.
so eine regelung ist nut notwendig wenn das einer der beiden möchte. ansonsten bracuht dise regelung keiner. die mutter muss das kind nur zur abholung bereithalten. wenn das bereits 6 jahre so funktioniert hat muss die kindesmutter das kind nicht in zukunft uzum vater bringen. nach den damals geltenden regelungen war das nicht nötig, das bleibt dann auch erst mal so bis ein gericht was anderes in diesem fall entscheiden solte. dazu muss erst mal einer klagen.
die mutter fördert den umgang ausreichend wenn sie anbietet die kinder zum nächsten bahnhof zu bringen.
In der Regel ist der "umgangsberechtigte Elternteil" - hier also der Kindsvater - für den Umgang, den Transport des Kindes, die Kosten.... selbst verantwortlich.
Da die Mutter dem Vater aber den Umgang durch ihren Umzug ggf. "erschwert" hat, könnte sie dazu verpflichtet werden, dem Vater entgegenzukommen bzw. sich ggf. an seinen Umgangskosten zu beteiligen....
Der Umgang (und die Kosten dafür) sind unabhängig vom Unterhalt.
Es ist so das wir da keine feste Regelung haben wann und wo er sie holt. Sie geht dann meistens über die Ferien zu ihm da sie in der schule ist. Wenn er sich mal meldet was schon Monate dauer kann. Das längste waren ich glaub ich mal 5 bis 6 Monate kein Kontakt und das ging nicht von uns aus.Und ich renn ihm bestimmt nicht hinterher was seine Tochter angeht.