Hallo habe ein Büro in meinen Haus das ich gewerblich nutzte und zahle für mein Gewerbe schon gez Gebühren muss ich Jetz für mein Haus nochmal zahlen??
GEZ,Gebühr,Gewerbe
5 Antworten
Ist das Gewerbe abgetrennt von der Wonung sollst du, hast du ein auto das du gewerblich nutzt oder eines das du privat nutzt sollst du auch. Und wenn das Büro in deinem Wohnzimmer ist müsstest du es anderstrum machen... privat anmelden und das gewerbe läuft da mit (allerdings nur so lange du wie gesagt kein KFZ gewerblich nutzt). Unterm strich sollst du immer doppelt zahlen (bei 2 gewerben sogar 3fach). Ob du es wirklich tust oder die Forderung doch eher bezweifelst musst du selbst entscheiden.
ich zitiere da
http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/unternehmen_und_institutionen/betriebsstaette/
"Nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sind ausschließlich
Betriebsstätten beitragsfrei, die sich innerhalb einer Wohnung befinden, für die bereits der Rundfunkbeitrag gezahlt wird. Räumlichkeiten, die
durch einen separaten Eingang und nicht ausschließlich über die
Privatwohnung betreten werden können, z. B. ein Ladengeschäft im unteren
Geschoss, zählen deshalb nicht zur Wohnung. In diesen Fällen muss ein
gesonderter Beitrag für die Betriebsstätte entrichtet werden."
Ein gesunder Mensch würde jetzt sagen wenn es in der Privatwohnung ist und es nur eine Tür gibt dann nein.... aber mit Eingang konstruieren die vermutlich auch wenn das Büro ein Fenster hat (=Eingang) ist es "Beitrags"pflichtig. Auch nicht ganz klar ist wie es sich mit juristischen Personen verhält. Und wie gesagt... sobald noch ein Auto im Spiel ist ist eh rum. Damit du wirklich rechtssicher privatwohnung und gewerbe zusammen betreiben kannst solltest du in einer Turnhalle oder ähnliches leben ;). Türen sind Gift da scheinbar jede Tür eine Raumeinheit definiert.
Beispiel:
Ich privat + 2 Gewerbe mit unterschiedlichen Betriebszwecken und ein gewerbliches Auto, die Gewerbe mit seperater Eingangstür aber physikalisch in der selben Wohnung .... da hätten sie gern 3x Rundfunk ;)
Da sich deine Betriebsstätte in deiner Wohnung befindet, musst du einmal für die Wohnung zahlen, die Betriebsstätte ist dann beitragsfrei. Die Idee des Gesetzgebers: Was hinter der Tür einer Privatwohnung passiert, soll den Beitragsservice nicht interessiern.
Wenn du auf deinen Betrieb ein Kfz angemeldet hast, wird es nicht von dem privaten Wohnungbeitrag mit abgedeckt. Du müsstest dann dein Kfz beim Beitragsservice anmelden und einen Drittel Beitrag dafür zahlen.
Ja, das musst du, selbst wenn das Gewerbe im gleichen Haus befindlich ist in dem du wohnst.
Befindet sich dein Gewerbe innerhalb der Wohnung und es gibt nur einen Eingang, dann brauchst du nur einmal bezahlen.
Nutzt du jedoch noch zusätzlich einen Firmenwagen, so ist für den eine Radiogebühr fällig.
Ach übrigens: du bezahlst bestimmt keine GEZ Gebühren, da es die GEZ schon seit Jahren nicht mehr gibt. Du zahlst jetz die Beiträge an:
ARD-ZDF- Deutschlandradio Beitragsservice deine TV und Rundfunkbeiträge.
wenn du eine betriebsstätte in der wohnung hast, brauchst du nur für die wohnung zahlen, dann ist die firma ohne kosten. solltest du dein gewerbe aber trotzdem noch an anderer adresse haben, dann musst du für dieses zahlen und für die wohnung.
solltest du bei betriebsstätte in der wohnung ein gewerblich genutztes auto haben, zahlst du wieder auch dafür.
Ja, natürlich. Denn das Gewerbe wird doch gesponsert und der Haushalt eben nicht, so jedenfalls bei mir.
Was meins du mit gesponsert ?
Nein das Gewerbe ist nicht getrennt von der Wohnung