Wenn sich ein Mitbewohner von der GEZ Gebühr befreien lässt, übernehmen dann die anderen seinen Betrag?
Ich wohne in einer 3er WG und wir müssen GEZ zahlen, also 17,50€. Das heißt theoretisch müsste jeder ca. 5,83€ zahlen. Wenn sich jetzt einer Mitbewohner befreien lässt, müssen dann die anderen etwa 8,75€ zahlen? Oder bleibt es bei etwa 5,83€ für die beiden und nur der Betrag von dem befreiten Mitbewohner "fällt weg"?
13 Antworten
GEZ ist pro Haushalt fällig, nicht pro Person.
Ja. Die beiden restlichen Bewohner haften für die Gesamtsumme. Würde von den beiden nun einer zahlungsunfähig, müsste der Letzte alles zahlen.
Rechtsgrundlage dafür:
§ 2 Abs. 3 RBStV (Rundfunkbeitragsstaatsvertrag - welch ein Wortungetüm)
"Mehrere Beitragsschuldner haften als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung..."
Zur Ergänzung noch 44 AO:
Gesamtschuldner(1) 1Personen, die nebeneinander dieselbe Leistung aus dem Steuerschuldverhältnis schulden oder für sie haften oder die zusammen zu einer Steuer zu veranlagen sind, sind Gesamtschuldner. 2Soweit nichts anderes bestimmt ist, schuldet jeder Gesamtschuldner die gesamte Leistung.
(2) 1Die Erfüllung durch einen Gesamtschuldner wirkt auch für die übrigen Schuldner. 2Das Gleiche gilt für die Aufrechnung und für eine geleistete Sicherheit. 3Andere Tatsachen wirken nur für und gegen den Gesamtschuldner, in dessen Person sie eintreten. 4Die Vorschriften der §§ 268 bis 280 über die Beschränkung der Vollstreckung in den Fällen der Zusammenveranlagung bleiben unberührt.
1Personen, die nebeneinander dieselbe Leistung aus dem Steuerschuldverhältnis schulden oder für sie haften oder die zusammen zu einer Steuer zu veranlagen sind, sind Gesamtschuldner. 2Soweit nichts anderes bestimmt ist, schuldet jeder Gesamtschuldner die gesamte Leistung.
Blöd nur dass es nach dem ÖR und diversen Gerichten überhaupt keine Steuer ist ;). Der Paragraph bezieht sich auf z.B. gemeinsame Veranlagung der Einkommenssteuer.
Blöd nur, wenn man sich über Gesetze auslässt und nicht imstande ist, sie zu lesen.
Der Rundfunkbeitrag wird einmal pro Wohnung erhoben. Alle volljährigen Bewohner die nicht befreit sind, müssen diesen gemeinsam zahlen, wie sie das unter sich aufteilen bleibt aber ihnen überlassen. Ihr müsst das also unter euch ausmachen, aber ja, generell wärt ihr nur noch zwei Beitragszahler und damit wären es 8,75€ pro Person.
Es gibt nicht "seinen" Beitrag. Pro Wohnung ist ein Beitrag fällig. Ob dort ein Mensch oder 4382 Menschen leben ist belanglos.
Im Außenverhältnis zum Beitragsservice schuldet jeder Bewohner, der keinen Anspruch auf Befreiung geltend gemacht und zugestanden bekommen hat) den Gesamtbeitrag, ergo kann sich der Beitragsservice im Grunde aussuchen wen er deswegen penetrant auf die Nerven geht.
Wer von den verbliebenen Bewohnern den Beitrag zahlt ist belanglos, Hauptsache er wird bezahlt, ebenso wie ihr es im Innenverhältnis zueinander regelt.
nicht ganz korrekt. Ein vom Beitragsservice beliebig ausgewählter Bewohner haftet für alles und kann es im innerverhältniss evt. wieder eintreiben. Es gibt keine gesamtschuldnerische Haftung, ein Beitragsbescheid ist immer auf eine Person ausgestellt.
Was im übrigen auch die Krux an dem ganzen darstellt... sauberer wäre es gewesen dass jeder Zahlen muss... weshalb z.B. es fairer ist dass ein single allein in einer wohnung 17,50€ zahlen muss, in einer 3er WG aber nur jeweils 1/3tel anfällt obwohl jeder ja die gleiche Leistung konsumieren (könnte) erschliest sich mir nicht. Und ja... Wohnungsabgabe... oder besser "geschlossene raumeinheitenabgabe". Dieses Wort ist aber genauso erfunden wie "neuartiges Rundfunkempfangsgerät". Beides nicht existent und so was als Grundlage ist etwas Fragwürdig :-).
Es gibt keine gesamtschuldnerische Haftung,
Das steht im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag anders. § 2 Absatz 3 Satz 1:
Mehrere Beitragsschuldner haften als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung
ja, steht da drin... wie wir ja aber aus diversen Gerichtsurteilen wissen ist es ja gar keine Steuer ;-). Der Paragraph bezieht sich auf gemeinsame steuerliche Veranlagungen von z.B. Ehepaaren. Wieder so ein Beispiel wo man sich das beste aus allen Welten holen will.
Gibt es eigentlich irgendwo im Rundfunkstaatsvertrag ne Salvatorische Klausel? Bzw. gibt es so etwas im Verwaltungsrecht überhaupt? Nicht dass der ganze Vertrag noch hinfällig wird :-).
Die GEZ ist seit Kurzem auf Pro HAUSHALT Bezahlung umgestellt. Früher musste pro Person/Gerät gezahlt werden ,das hat sich nun gändert. Wenn also Pro "Haushalt" 17,83€ man Bezahlen muss ,muss dies durch die Anzahl der darin lebenden Personen aufgeteilt werden. Nehmen wir mal an das in der Wohnung X 10 Personen leben. So zahlen alle 10 zusammen 17,83€ .Jeder zahlt somit 1,78€. Hat jemand eine Befreiung so verringert sich die Anzahl der zu zahlenden auf die 17,83 € . Wenn dann 9 Anstelle 10 Zahlen müssen müsste jede dann 1,98 anstelle 1,73€ zahlen.
Die GEZ ist seit Kurzem auf Pro HAUSHALT Bezahlung umgestellt.
Seit kurzem? Das ist seit 2013 so, also seit über 5 Jahren.
Wenn also Pro "Haushalt" 17,83€ man Bezahlen muss
Der Beitrag beträgt seit 2015 17,50 € pro Monat.
Das heißt, wenn einer befreit ist, übernehmen eigentlich die anderen seinen Beitrag? Also es sind dann statt 5,83€ nun 8,75€ zu zahlen?