Muss ich GEMA Anwaltsgebühren bezahlen?
Ich habe vergessen meine GEMA Gebühren zu bezahlen.Jetzt ist ein Schreiben(Rechnung) gekommen vom Anwalt,und die Rechnung beträgt jetzt das dreifache.Muß ich Diese jetzt zahlen oder kann man sich die Anwaltskosten irgendwie sparen?
4 Antworten
Die kannst Du nur sparen, wenn Du rechtzeitig zahlst. Das ist jetzt zu spät, wenn die Forderung berechtigt ist.
die Frage ob eine solche Forderung überhaupt berechtigt ist, haben sich die schlauen Beantworter gleich mal ganz gespart. Rechtlich gesehen sind solche Forderungen nichtig, da alles was in dieser BRD Verwaltungseinheit so genannt "gesetzlich geregelt" ist keine Legitimation besitzt. In einem Land in dem Besatzungsrecht gilt und es keine legitimierte Regierung gibt, können auch keine Gesetze verabschiedet werden. Die Gema wurde September 1933 gegründet und bekam seine staatliche Legitimation von den damals herrschenden Nazis und damit hat sich für mich die Gema schon erledigt. Für Nicht Nazis gelten die Gesetze des II deutschen Reiches und da gab es noch kein Gema.....BASTA Im übrigen dient dieser Laden mehr den Erfindern als denen die angeblich geschützt werden sollen. Dudelt irgendwo im Hintergrund ein Radio wird schon abgezockt.... KRANKE WELT
In einem Land in dem Besatzungsrecht gilt und es keine legitimierte Regierung gibt
mag das, was du schreibst, zutreffen. Allerdings wurde das Besatzungsstatut in der Bundesrepublik Deutschland bereits 1955 aufgehoben und es gibt ein rechtmäßig gewähltes Parlament.
Die Gema wurde September 1933 gegründet und bekam seine staatliche Legitimation von den damals herrschenden Nazis und damit hat sich für mich die Gema schon erledigt
Eneso wie die Sraßenverkehrsordnung? Die stammt aus demselben Zeitraum.
Im übrigen dient dieser Laden mehr den Erfindern als denen die angeblich geschützt werden sollen
Wer außer den 'Erfindern' (Textern bzw. Komponisten) sollte denn geschützt werden?
Hättest sie sparen können, wenn du, wie fast alle hier, die Gebühren normal gezahlt hättest!
GEMA und GEZ werden leicht miteinander verwechselt:
Jeder, der ein Rundfunk-, ein Fernsehgerät oder beides zugleich zum Empfang bereithält, zahlt dafür über die GEZ – die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland – Gebühren an die Landesrundfunkanstalten. Mit der Bezahlung der Rundfunkgebühr sind jedoch die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an gesendeten Musikwerken und die den Urhebern zustehenden Vergütungsansprüche nicht mit abgegolten. Wenn das Rundfunk- oder Fernsehgerät zur öffentlichen Wiedergabe genutzt wird, muss – neben der GEZ-Gebühr – eine Vergütung an die GEMA entrichtet werden. Dies ist z.B. bei Hintergrundmusik in Geschäftsräumen, Aufenthaltsräumen, gastronomischen Betrieben etc. der Fall.
Also nahezu jeder zahlt GEZ-Gebühren, aber nur Veranstalter und Selbstständige bezahlen GEMA-Gebühren...
Der Anwalt musste arbeiten, weil du deiner Zahlubgspflicht nicht nachgekommen bist. Würd der Putzfrau auch mal gerne sagen, danke für die Arbeit, aber bezahlen?...