Stromanbieter akzeptiert keine Ratenzahlung und setzt einen Anwalt darauf an (Zusatzgebühren) - dürfen die das?
Hallo allerseits, weder unser Stromanbieter noch der Gasanbieter akzeptieren Ratenzahlung (vor einem Jahr via Check24 zu diesen Anbietern gewechselt). Die Stromrechnung beträgt 517€ und das können sich ein Azubi und eine Ausbildungssuchende nicht auf einen Schlag leisten. Trotz Ablehnung der Ratenzahlung haben wir ca. 50€ überwiesen und angemerkt, dass wir das nicht anders können. Heute erwartete uns eine Rechnung von einem Anwalt den die beauftragt haben. Höhe: 645€. Wir sind doch zahlungswillig nur leider nicht auf einen Schlag fähig, dürfen die das überhaupt? Das ist doch Abzocke wenn die wissen, dass wir das bezahlen und trotzdem noch Gebühren drauf hauen. Was kann man da machen?
13 Antworten
Das Problem ist doch eher das ihr einen Vertrag abgeschlossen habt den ihr nicht bezahlen könnt. Das die Versorger ihr Geld haben wollen ist doch klar. Ihr könnt versuchen euch mit dem Anwalt zu einigen ob da was geht. Wenn ihr vernünftig damit umgeht und darlegen könnt wir ihr das Problem lösen wollt und bis wann gibt es vielleicht einen Weg. Schätzungsweise werdet ihr am Ende jedoch ohne Gas und Energie dastehen da ihr die laufenden Kosten wahrscheinlich auch nicht bedienen könnt.
Klar dürfen die das. Warum sollten die das nicht dürfen? Du hast ja den Strom auch nicht auf Raten bekommen. Offenbar waren euere monatlichen Abschläge zu niedrig berechnet.
Und nein, das ist keine Abzocke, sondern normales Geschäftsgebaren. Niemand muß Ratenzahlung akzeptieren, es sei denn, die ist Vertragsbestandteil.
Kann es sein, daß der Abschlag für eine Person berechnet war, jetzt aber 2 Personen in der Wohnung gelebt haben? Aus deinem Profil hab ich ersehen, daß du erst in jüngerer Zeit zu deinem Freund gezogen bist. Das würde au jeden Fall die Höhe der Nachzahlug erklären.
Nichts. Der Anbieter muss sich nicht auf Ratenzahlungen einlassen. Versucht, euch das Geld in der Familie zu leihen - sonst wird es noch mehr!
Also mal vorweg, vertraglich festgelegte Prämien / Zahlungen können natürlich eingeklagt / mit einem Gerichtsvollzug eingefordert werden.
Was sind denn nun die 645 EUR? Ist das die Stromrechnung von 517 EUR + x oder etwas anderes?
Ratenzahlungen müssen nicht angeboten werden, ein Check der Verbraucherinfos vorab ist da natürlich hilfreich. Zwecks Eures geringen Budgets würd ich trotzdem versuchen, mit denen in Verhandlung zu treten.
In Anlehnung an diesen Artikel:
http://www.123recht.net/Stromnachzahlung-Ratenzahlung-verweigert-__f485788.html
Natürlich muss man sich nicht auf Raten einlassen. Ihr müsst zahlen.