Darf man Musik bei einer Veranstaltung (per Youtube) laufen lassen, ohne die GEMA zu bezahlen?
Hallo, ich plane im Moment eine schulische(nicht kommerzielle) Veranstaltung(ca. 400 Gäste). Wir wollten eigentlich gekaufte Musik via itunes laufen lassen, allerdings möchte die Gema, dass wir ca. 400€ für diese Musik zahlen. Ich sehe es einfach aus Prinzip nicht ein, für bereits gekaufte Musik erneut zu zahlen!
Deswegen meine Frage: Darf ich rechtlich gesehen, Musik per Youtube (oder eventuell ein Internet Radio) laufen lassen?
Musik über das Internet zu hören ist meiner Meinung nach keine Straftat und sollte nicht von der Gema in Rechnung gestellt werden, oder? Wie ist hier die rechtliche Lage?
vielen Dank im Voraus!
3 Antworten
Bin mir nicht ganz sicher, aber ist es nicht meistens so, dass man Musik von YouTube, etc. nur nutzen darf, wenn man selber keinen Profit dabei rausschlägt? Also z. b. darf man Musik von YouTube herunterladen und nutzen, wenn sie nicht weiterverkauft werden soll oder etwas anderes geschieht, was dem Downliader Geld einbringt.
Also ich würde sagen, das hängt dann davon ab, ob die Gäste Eintritt zahlen und ob Geld dabei eingenommen wird.
LG Fabian
nur wenn diese Veranstaltung nicht öffentlich zugänglich ist. Du mußt theoretisch auch Gema bezahlen wenn du mit deinem Kegelverein einen Ausflug machst und beim wandern singt ihr im Wald ein Lied von Mike Krüger
Es ist ganz gleich wie Du die Musik abspielst, GEMA-Gebühren sind zu entrichten wenn man bei Veranstaltungen die Leute beschallt.
Sei denn, Du stellst Dich mit einer Gitarre hin und wirst selber künstlerisch tätig. Am besten mit Eigenkompositionen, dann bist Du auf der sicheren Seite.