Muss ich für Kollegen im Krankheitsfall einspringen 450€ job?
Hallo liebe Community
Zu meiner Situation, Ich arbeite auf 450€ Basis mit einem Dienstplan .Die ich jeden Monat kriege. Feste Tage an denen ich arbeiten komme habe ich nicht.Laut meinen Dienstplan habe ich morgen frei mein Chef möchte das ich morgen arbeite. Da eine Kollegin ausfällt .Ich habe abgesagt, da ich letzte Woche schon einspringen musste und ich morgen etwas vor habe .Er ist am dreieck gesprungen, es sei ja nur ein Minijob und ich bin nur für 3std da und ich MUSS einspringen.Aber das sehe ich anders .Ich muss mich an meinen Plan halten und nicht nach deren Pfeife rennen .
Was meint ihr?? eine Mündliche Verwahrnung hab ich auch bekommen soll beim nächsten mal nicht vorkommen das ich absage .
Wie kann ich dagegen vorgehen ?
5 Antworten
Urteil:
ArbG Berlin 28. Kammer, Entscheidungsdatum: 05.10.2012
Aktenzeichen: 28 Ca 10243/12
"1. Hat der Arbeitgeber sein Recht auf Konkretisierung der zeitlichen Lage des Arbeitseinsatzes eines Teilzeitbeschäftigten (§ 106 Satz 1 GewO) per Dienstplan ausgeübt (hier: Einteilung zum Spätdienst), so kann er von seiner diesbezüglichen Leistungsbestimmung nicht ohne Rücksicht auf dessen Belange wieder einseitig abrücken (hier: Schichttausch zum Frühdienst). Er hat dem Adressaten gegenüber insbesondere eine den Umständen nach angemessene Ankündigungsfrist einzuhalten.
2. Für die Bemessung dieser Frist kann im Grundsatz auf die Regelung des § 12 Abs. 2 TzBfG (vier Tage im Voraus) zurückgegriffen werden."
Lange Rede, kurzer Sinn, nein, er kann dich so kurzfristig nicht umbuchen. Es ist seine Aufgabe, für eine genügende Personalbesetzung zu sorgen.
Da die mündliche Verwarnung keine Rechtsfolgen auslöst, bringt es nichts, dagegen vorzugehen. Ich würde einfach nicht hingehen (meinem Chef das aber so erklären, auch mit Mitsenden den Urteils).
Wenn er dich dann kündigt, kannst du binnen drei Wochen Kündigungsschutzklage einreichen.
Danke für die ausführliche Antwort
Mit dem Dienstplan hat der AG die Arbeitszeit schon festgelegt. Das liegt in seinem Weisungsrecht.
Sicher springt man auch mal für kranke Kollegen ein. Aber hier eher nicht mit Weisung sondern mit Fragen.
Wenn er den nächsten Dienstplan für nächste Woche raushängt dann kann er schon von seinem Weisungsrecht gebrauch machen und dich für die kranke Kollegin einteilen.
Hier ist noch nicht viel passiert gegen das vorzugehen wäre. Würde er das nächste mal deswegen eine Kündigung aussprechen dann ist schon eher eine Reaktion gefragt.
Kommt zum einen darauf an was in deinem Arbeitsvertrag festgehalten ist.
Heute zu sagen, dass du morgen arbeiten musst ist jedoch in der Regel zu kurzfristig.
Ist halt die Frage wie Du dich verhälst, wenn Du dich querstellst ist es gut möglich, dass Du dir demnächst nen anderen Job suchen kannst. Rein rechtlich kann dein Chef dich jedoch nicht dazu zwingen.
Prinzipiell ist es gern gesehen, wenn man für Kollegen einspringt und wenn der Chef nett mit seinem Augenaufschlag bittet, kann man auch so schwer nein sagen. Hat man jedoch was vor, sagt man es ihm einfach und normalerweise hat er dafür auch Verständnis.
Nunja, aber ein Chef muss halt auch akzeptieren das wenn er so kurzfristig kommt, das der Mitarbeiter auch mal Nein sagt, man hat ja immerhin auch noch ein Privatleben, oder macht auch Termine für die freien Tage aus.
Muss, nein, aber Du willst weiter dort arbeiten, nicht wir.