Dienstplan ändert sich ständig. Ist das rechtens?

3 Antworten

Es gibt im Arbeitsrecht den § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Der regelt zwar die "Arbeit auf Abruf", wird aber in der gängigen Rechtsprechung der Arbeitsgerichte auch auf die "Vorlaufzeit" zur Bekanntgabe von Schicht-/Dienst-/Arbeitsplänen herangezogen.

Grundsätzlich ist ein einmal bekanntgegebener Schichtplan für beide Seiten verbindlich. Der AG darf diesen ohne Einwilligung des AN nicht einseitig wieder ändern.

Im § 12 Abs. 2 TzBfG steht außerdem: "Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt."

Der Gesetzgeber möchte hier den AN schützen und ihm eine Planung seiner Termine ermöglichen.

Deine Chefin müsste nach dem Gesetz also spätestens am Mittwoch bekannt geben, wie am Montag der Folgewoche gearbeitet werden muss. Die Frist von den genannten vier Tagen im Voraus berechnet sich nach den Vorschriften der §§ 186 ff. BGB. Hier zählt der Ankündigungstag (Mittwoch) und der Tag des Einsatzes (Montag) nicht zur Vier-Tage-Frist.

Dein Problem ist hier nicht, dass sich kein Gesetz findet das Deine Chefin "einbremst" sondern dass Du noch nicht lange im Betrieb bist. Ich vermute mal, Du hast eine Probezeitvereinbarung die eine Kündigung ohne Grund mit verkürzter Kündigungsfrist zulässt.

Aber auch ohne Probezeitvereinbarung greift das Kündigungsschutzgesetz bei Dir noch nicht, da Du noch keine sechs Monate im Betrieb arbeitest.

Ich vermute daher, Deine Chefin wird sich ziemlich schnell von Dir trennen, wenn Du auf Dein Recht bestehst. Recht haben und Recht bekommen sind leider oft zwei Paar Schuhe.

Die Firma muss sich an den Plan halten wie es ausgemacht wahr im Bewerbungsgespräch da wird dann mit geteillt wie das hier abläuft wenn es nicht gesagt worden wenn du einen Diestplan bekommts muss der chef sich an den Plan halten und nur wenn einer Krank ist muss der Fragen ob du für ihn einspringen kannst ausser es fehlen mehre Leute und die Aufträge müssen innerhalb 2 Tage fertig sein dann kann der Chef sagen

auf alle Fälle kann die Arbeitszeit nicht so geplant sein, dass du faktisch 24 Stunden "Gewehr bei Fuß" stehen musst.

Schein00000 
Beitragsersteller
 26.07.2016, 23:06

So ist es da. Man muss quasi parat stehen, man darf keine Termine ausmachen, wenn sie morgen ankommt und sagt ich muss übermorgen anders arbeiten als es im Plan steht dann muss das so egal ob Termine oder anderes... 

brummitga  26.07.2016, 23:22
@Schein00000

da würde ich die Reißleine ziehen, denn das machst du nicht lange mit. Das perverse daran ist nur, dass du kündigst und der Nächste schon parat steht.

Schein00000 
Beitragsersteller
 27.07.2016, 05:54
@brummitga

Aber wie soll ich die Reißleine ziehen? Ich bin auf den Job dringend angewiesen. Bewerbe mich zwar schon woanders, aber so lange muss ich noch dort bleiben.

Ich kann es mir nicht leisten selbst zu kündigen. Aber das alles mitmachen muss ich doch auch nicht oder... Weiß halt nur nicht was ich da darf Gesetzes mäßig und was nicht