40,-€ minus in der Kasse. Werde ich gefeuert?

8 Antworten

Keine Sorge, das ist kein Kündigungsgrund. Es ist einfach wirklich ein Fehler, der zwar doof ist, aber der passieren kann. Es sei denn, dass du dich noch in der Probezeit befindest.

Jedoch könnte der Arbeitgeber unter Umständen eine Abmahnung geben, vorausgesetzt jedoch, dass du dabei gegen irgendwelche bestehenden Abreitsanweisungen verstoßen hast. So ist es eigentlich in der Regel üblich, dass bei Unklarheiten bezügliches des Wechselgeldes bzw. wenn man vom Kunden verunsichert wird, ein Kassensturz durchgeführt wird um alle Zweifel aus dem Weg zu räumen.

Du hast angeboten, es zu bezahlen. Mehr kannst du wirklich nicht tun.

So etwas passiert halt.

Die werden dir schon den Kopf nicht abreißen.

Keine Sorge, so ein Fehler kann jedem Mal passieren, die Frau hat dich verwirrt, das war eine "Straftat" von ihr. 50€ sind wirklich nicht viel.

4321NONAME1234  17.12.2018, 22:33

Schau, wenn es nicht infrage kommt ist das doch was, in welchem Einzelhandel arbeitest du?

bluebib 
Beitragsersteller
 17.12.2018, 22:31

Danke, das beruhigt mich etwas, aber 40€ im minus klingt schrecklich viel! Ich habe auch angeboten es von meinem Gehalt abzuziehen aber das kommt nicht in Frage für das Unternehmen. Fühle mich schrecklich!

Das habe ich bereits angeboten. Aber das Unternehmen nimmt solche Angebote nicht an. Das darf nicht vom Gehalt gekürzt werden. Ich wünschte ich wüsste wie ich das ausgleichen kann!

Aber alleine Dein Angebot ist schon mal sehr positiv und wenn Du bisher Deine Sache gut gemacht hast wird man sicherlich ein Auge zudrücken.

Den angenommen Schein nicht sofort in die Kasse legen, erst das Wechselgeld raus geben und dann den Schein in die Kasse.

Nö,denn das musst du von deinem eigenen Geld bezahlen,wenn was zuwenig ist muss du aus deiner Tasche zahlen,wenn was zuviel ist hast du ein extra Taschengeld

Familiengerd  18.12.2018, 13:16
das musst du von deinem eigenen Geld bezahlen,wenn was zuwenig ist muss du aus deiner Tasche zahlen

Das ist - so allgemein - falsch!

Erstens ist ein Arbeitnehmer nur dann zum teilweisen oder völligen Esatz des Schadens verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachweisen kann.

Zweitens setzt die Haftung bei Kassendifferenzen voraus, dass zum monatlichen Entgelt vom Arbeitgeber ein Mankogeld gezahlt wird.

bluebib 
Beitragsersteller
 18.12.2018, 12:45

das Unternehmen hat da eine Regel, die ziehen sowas nicht vom Lohn ab. Das habe ich denen jetzt 2 mal angeboten🤷🏽‍♀️ Und plus dürfen wir an der Kasse auch nicht haben. Eigentlich keine Differenz. Die Kasse muss halt immer stimmen.