Restaurant Inhaber wegen Steuerhinterziehung Anzeigen?

10 Antworten

Na klar kann er das. Eine Anzeige beim Finanzsamt ist dort gern gesehen.

Er scheint aber nicht sonderlich an seinem Job zu hängen.

Und er muss ein ziemlich dickes Fell haben. Und bereit sein, die Repressalien und Rache seines Arbeitgebers auszuhalten.

Und er muss sicher sein, dass alle Anschuldigungen wirklich Hand und Fuss haben.

Er darf sich auch nicht selbst schuldig machen. Und wenn er mithilft ist das strafbewertete Beihilfe.

Anzeigen kann er ihn natürlich. Bei einem begründeten Anfangsverdacht, prüft das Finanzamt selbst weiter. 40 % der Einnahmen streichen ist nicht so ganz einfach, wie man sich das so vorstellt. Dann müssen sämtliche Einkaufsbelege dazu passen. Manche Frittenbude ist schon aufgefallen, weil sie zu viel Senf verbraucht hat.

Streng genommen MUSS dein Freund das sogar dem Finanzamt melden. Nur so bleibt er straffrei, wenn sie ihn erwischen. Immerhin macht er sich ja zum Mittäter. Und bei dieser Anweisung, wird er sich nicht mehr dummstellen können ("Hab ja nicht gewusst, dass es verboten ist", zieht in dem Fall beim Finanzamt nicht mehr). Er muss nur bedenken, dass er Steuern nachzahlen muss, falls er selbst einen Vorteil aus der Aktion gezogen hat. Aber der Chef bekommt RICHTIG auf den Deckel.

Erstmal ist ja wohl jeder, der nicht zu besonderer Verschwiegenheit verpflichtet ist andersrum verpflichtet Anzeige zu erstatten. Dann hat bisher Dein Freund selber die Steuerhinterziehung begangen. So steht es im Gesetz, also auch der, der gar keinen Vorteil hat kann eine Steuerhinterziehung begehen.

Vielleicht hat er ein Anrecht auf kostenlose Rechtsberatung, bzw. einen Rechtsberatungsschein. Den gibt es meine ich bei den Amtsgerichten. Unterlagen mitnehmen, Fall schildern und mit dem Gutschein dann zu einem Fachanwalt für Steuerrecht.

Haarig ist allerdings, dass eine Selbstanzeige nur dann ihre Wirkung entfaltet, wenn man dem Fiskus sofort das hinterzogene Geld auszahlt.

Man kann ja auch mal mit Rufnummernunterdrückung die Steuerfahndung anrufen und sich Auskunft geben lassen. Das Finanzamt ist nicht immer Dein Feind.

Achtung - Steuerhinterziehung verjährt nach 10 Jahren. Solange das so ist, kann Dein Kumpel 10 Jahre lang damit rechnen, dass man ihn an den Popo kriegt. Für etwas, wovon er nichtmal was hatte...

EnnoBecker  13.09.2010, 09:12

"Erstmal ist ja wohl jeder... verpflichtet Anzeige zu erstatten."
 
Das ist Unsinn. Niemand ist verantwortlich für die Steuermoral seiner Mitbürger.
 
Wesentlich tiefgreifender ist hier allerdings der Tatvorwurf der Beihilfe, die hier in den Antworten schon angesprochen wurde. Wobei bei dieser Konstellation wohl kaum nch von Beihilfe und eher schon von Mittäterschaft gesprochen werden könnte.

Auch Beihilfe ist strafbar. Der Chef weiß das und wird ihn damit notfalls unter Druck setzen, damit dein Freund die Klappe hält.

Ab zum Anwalt. Der weiß, wie man da halbwegs unbeschadet rauskommt. Alle Quittungen und sonstigen Beweise mitnehmen.

flirtheaven  12.09.2010, 12:21

bei steuerstrafsachen geht man mit einer selbstanzeige in der regel straffrei aus. den gang zum anwalt kann ich allerdings auch wärmstens empfehlen.

DerHans  12.09.2010, 12:25
@flirtheaven

Sobald das Finanzamt wegen Anfangsverdacht ermittelt, ist die Selbstanzeige passe´. Das klappt nur bei Herrn Zumwinkel und Konsorten.

flirtheaven  12.09.2010, 12:31
@DerHans

richtig, deshalb würde ich dem freund auch empfehlen schnellstmöglich tätig zu werden. selbstanzeige und anzeige in einem rutsch. das funktioniert. zumwinkel ist übrigens verurteilt worden, weil es keine selbstanzeige gab.

Punjabi 
Beitragsersteller
 12.09.2010, 12:41
@flirtheaven

Und wer zahlt Rechtanwaltskosten? Bestimmt mein Freund oder?