Muss ich Einnahmen aus Pferdehaltung versteuern , wenn die Ausgaben für Futter und Co höher sind?
Hallo. Ich habe ein eigenes Pferd am Haus stehen auf meiner eigenen Wiese mit Stall. Um die Kosten zu decken würde ich 1 bis zwei Einstellpferde aufnehmen. Die Einnahmen würden nur die Gesamtkosten für Futter, Wasser, Strom, Berufsgenossenschaft und tierseuchenkasse decken. Ich würde nichtmal meine Arbeitsleistung für füttern und misten berechnen. Wenn sich Einnahmen und Ausgaben decken oder ich sogar noch drauf zahle, muss ich das trotzdem beim Finanzamt angeben und wenn ja wie wird das versteuert?
2 Antworten
Dann bist für das Finanzamt zu klein Solltest dich trotzdem mit dem steuerberater in Verbindung setzten und alle Einnahmen und Ausgaben festgehalten sind deine Ausgaben höher könntest dem Finanzamt noch ne Verlustrechnung stellen ..da es sich für das Finanzamt um ein Liebhaber Geschäft handelt erwirtschaftest du aber gewinne da du mehr einsteller nimmst Pony reiten anbietest dann musst du versteuern ...desweiteren benötigst du eine tierobhut Versicherung und eine betriebshaftpflicht Versicherung wenn der Hufschmied oder der einsteller mal angenommen auf deinen gelände über ne Schubkarre fällt oder umknickt sich auf irgendeiner Art und Weise verletzt auf dein Grund und Boden wird dessen Krankenversicherung dich in Regress nehmen bzw deine betriebshaftpflicht die heißt nur betriebshaftpflicht hat jetzt nix mit gewerbe zu tun desweiteren zahlst Du aus deiner Geldbörse noch evtl Schmerzensgeld wenn dieser das noch fordern kann ..
Wenn du das gewerblich anmeldest benötigst du außerdem noch den Sachkundenachweis und der ist nicht günstig ..am besten erkundigst da bei deinem Steuerberster und dem Finanzamt bei deiner jetzigen pferde Haftpflicht Versicherung über die Tierhüter Versicherung und der tierobhut Versicherung die eine ist um dich und die fremd Pferde abzusichern beim füttern evtl Kolik etc die andere wenn zB nageltritt weidetor vergessen zu schließen die betriebshaftpflicht bei Verletzung und Unfall auf deinem Grundstück desweiteren benötigst die tierseuchen Kasse bei tot des Pferdes und Anmeldung aller Pferde beim Veterinäramt die tierseuchenkasse informiert das Veterinäramt bei tot eines Pferdes ist meldepflichtig zumal jeder Pferdehalter sein Pferd beim Veterinäramt anmelden muss hat ein einsteller diese schon dann gibt er nur die neue stalladresse an