Muss ich Einkommenssteuervorauszahlungen leisten obwohl ich nicht mehr selbständig bin?
Ich habe mein Gewerbe zum 31.12.17 abgemeldet und bin nunmehr in einem Angestelltenverhältnis. Das Finanzamt verlangt trotzdem Vorauszahlungen von mir. Ist das rechtens?
3 Antworten
Ja, zunächst ist das rechtens. Woher soll das Finanzamt wissen, dass du nicht mehr selbständig, sondern jetzt im Angestelltenverhältnis bist? Die Beamten können nicht hellsehen.
Es kommt darauf an, für welches Jahr die Vorauszahlungen sind: 2017 oder 2018.
Informiere das Finanzamt schriftlich und lege eine Kopie der Gewerbeabmeldung bei. Dann wirst du von den Vorauszahlungen für 2018 befreit werden.
Allerdings könnte es sein, dass du für 2017 noch Vorauszahlungen leisten mußt, denn bis zum 31. Dezember existierte dein Gewerbe. Im Steuerbescheid für 2017 werden deine jetzigen Vorauszahlungen angerechnet.
ein Bescheid ist erst mal rechtskräftig .. kann als Mahnkosten bewirken, wenn man nicht pünktlich zahlt. Aber die lassen sehr wohl mit sich reden, wenn sich das Einkommen bzw die Steuervoraussetzungen ändern.
Also einfach mal anrufen wären mein Rat, oder hingehen zum Finanzamt.
wenn der Betrag fällig ist, ist er rechtskräftig. Der Bescheid kann sich für zukünftige Fälligkeiten jederzeit ändern lassen.
nein, eben nicht. Oder kannst du mir die Stelle in der AO nennen, wo das steht ?
Bescheide werden nie rechtskräftig, sie können höchstens bestandskräftig werden.
Das Finanzamt verlangt trotzdem Vorauszahlungen von mir. Ist das rechtens?
Grundsätzlich ja.
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__37.html
Du kannst aber einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen stellen, da wegen der Aufgabe des Gewerbes mit keiner oder höchstens einer geringen Nachzahlung bei Durchführung der Veranlagung für 2018 zu rechnen ist.
Ein Vorauszahlngsbescheid ist nicht rechtskräftig, der ergeht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung und lässt sich jederzeit problemlos ändern