Muss ich einen nie genutzten Kamin anmelden?

2 Antworten

Wir haben unseren auch abgemeldet. Haben ein Formular erhalten, bestätigt dass er ausser Betrieb ist und bleibt und bei wieder in Betriebnahme wir uns wieder melden. Das geht! Haben jährlich ca. 45,--€ bezahlt für Schornsteinfegerbesuch. Er selbst gab uns den Tipp und schickte uns das Formular. Seit dem kommt er nicht mehr und wir müssen auch nichts mehr bezahlen. Erkundige Dich in Deiner Region darüber! Wenn er nie angemeldet war, wo liegt dann Dein Problem?

AanAllein  26.03.2014, 09:38

Du hast also auch deine Heizung abgebaut, so dass kein Schornsteinfeger mehr kommen muss?

xxxfallenhero 
Beitragsersteller
 25.03.2014, 20:49

Vielen Dank. Das Problem ist, dass mein Schornsteinfeger mir gedroht hat, dass ich ihn anmelden muss. Ansonsten würde er das angeblich über die Behörde machen. Als ich ihn darauf ansprechen wollte wie denn jetzt genau anmelden, wenn er nicht im Betrieb ist, hat er aufgelegt.

Meinst du ich soll ihn morgen nochmal fragen, oder lieber jemand anders fragen? Er hatte noch irgendwas von 90€ geredet, weil man angeblich das "verheimlicht" hat....

ja, normal, dass er auflegt, er wird es dir erklärt haben, es dir aber nicht gefallen

es ist ganz einfahc, du hast einen kamin, also muss der schornsteinfeger in regelmäßig abnehmen

ob du ihn benutzt, spielt keine rolle, du könntest ihn ja benutzen

dijonsenf  25.09.2016, 21:19

auch wenn das alles schon länger her ist: diese antwort stimmt einfach überhaupt nicht. ich habe zb. einen (etwas defekten) kaminofen den ich (fast ;-) nie benutze und der nicht angemeldet ist. ich heize mit meiner ölzentralheizung und bin im winter meist weg. da ich den kaminofen nicht benutze, wird auch der kamin nicht geputzt und der ofen nicht inspiziert. mein schornsteinfeger überprüft nur meine ölheizung einmal im jahr, meine erklärung, dass der kaminofen nicht benutzt wird, hat er akzeptiert. ist also möglich. wenn ich den ofen allerdings reparieren lassen und in betrieb nehmen würde, müsste ich vorher den schornsteinfeger informieren, der dann die "abnahme" (= eine einmalige sache) machen würde (und mir u.u. auch noch einige bauliche veränderungen vorschreiben würde) und von da an auch regelmäßig den kamin kehren etc…