Muss ich eine Verlängerung annehmen?
Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag, der bald ausläuft. Deshalb bin ich auch schon arbeitssuchend gemeldet. Eigentlich möchte ich nicht so gerne verlängern, da mir der Weg im Verhältnis zu meinem Lohn zu weit ist. Würde ich dann trotzdem ALG 1 bekommen oder ist das wie einen Verweigerung anzusehen und ich bekomme kein ALG?
3 Antworten
Ein befristeter Arbeitsvertrag wird nicht verlängert, sondern durch einen neuen (befisteten) ersetzt, das nennt man auch Kettenverträge. Diese sind eigentlich sittenwidrig, zumindest bei der zweiten Verlängerung. Das heisst, hier verfallen alle Rechte und Anwartschaften aus dem ersten Vertrag! Vor diesem Hintergrund kann niemand gezwungen werden ein solches Angebot annehmen zu müssen. Es kann aber auch zum Streit mit der Arge führen und man muss sich im Klaren sein, dass eine gewissen Zeit ohne Einkommen zu überbrücken ist.
Is´ja ulkig, dann macht mein Arbeitrechtler in meiner Firma seit 15 Jahren Blödsinn. Werde ich ihm bei Gelegenheit mal sagen!
Ich empfehle Dir, die Verlängerung anzunehmen, weiter arbeitsuchend zu bleiben, d.h. suche Dir einen neuen Job, so bleibst Du nahtlos.
Probiere ich schon lange. Bisher leider ohne Erfolg, aber danke! :-)
Korrekt. Der Arbeitgeber muß Dir separat noch mindenstens 14 Tage vor Ablauf des Vertrags mitteilen, wenn dieser nicht verlängert wird. DIESES Schreiben will die Arge natürlich sehen. Wenn Du es nicht vorweisen kannst, wirst Du für vermutlich drei Monate gesperrt. Heutzutage "rutscht" da auch nichts mehr durch.
Ein befristeter Vertrag endet ohne besondere Erklärung. Er ist von vornherein bis zu einem diskreten Zeitpunkt vereinbart. Warum geht niemanden etwas an, denn dies fällt unter den Datenschutz!
''Der Arbeitgeber muß Dir separat noch mindenstens 14 Tage vor Ablauf des Vertrags mitteilen, wenn dieser nicht verlängert wird.''
Kannst du mal die gesetzliche Grundlage dafür nennen?
Das ist ein recht aktuelles Urteil (ich glaube Sommer letzten Jahres), das nun Anwendung findet. Allerdings habe ich das AZ nicht zur Hand.
Ein AG muss sich an Gesetze halten oder Verordnungen, aber irgendein Urteil ist nicht für andere AG automatisch verbindlich.
Das ist ja wohl ein wenig an der Realität vorbei.
Nö, deine Aussage, das Arbeitgeber jetzt was müssen auf grund eines Urteils, ist an der Realität vorbei. Wer will sie denn zwingen?
Die Rechtssicherheit, die wohl jeder AG will.
Selbstverständlich spricht man im Zusammenhang mit befristeten Verträgen von Verlängerung. Und mit der Verlängerung verfallen auch keine Rechte aus dem vorherigen Vertrag. Wo haste das denn her?
http://kuerzer.de/RhLXZazFz