Kann man als Geschäftsführer noch eine andere Stelle/Job annehmen in einem anderen Unternehmen?
frage spricht für sich...
5 Antworten
Grundsätzlich spricht nichts dagegen, wenn beim Altunternehmen vertraglich gestattet und beim Neuunternehmen durch die Gesellschafter gewollt.
In der Regel ist es aber so... Geschäftsführer haben außerhalb von Großunternehmen oder öffentlichen Unternehmen in heutiger Zeit schlechte Karten.
Grundsätzlich ist das zunächst mal erlaubt, wenn es im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich verboten ist. Aber auch ohne einem solchem Verbot hat man dem AG gegenüber eine Treuepflicht. D. h. man darf nicht in einem Konkurrenzunternehmen arbeiten oder die Kenntnisse aus dem Betrieb einem anderem zur Verfügung stellen.
Einen weiteren Geschäftsführerposten zum Beispiel.
Nur wenn die Gesellschafter, für die du Geschäftsführer bist, zustimmen.
Sie könnten vor allem dann etwas dagegen haben, wenn es ein konkurrierendes anderes Unternehmen ist.
Wenn du GmbH-GF bist, geht eine Nebentätigkeit im Prinzip gar nicht, außer die Gesellschafter erlauben es ausdrücklich. Man kann sich schon ein paar Ausnahmen vorstellen.
So etwas sollte im Arbeitsvertrag geregelt sein.
Oder meinst Du den GmbH-Geschäftsführer?
Ja,aber nur wenn die Firma für die Mann Arbeitet ihr okay dazu gibt.
nein...ein ganz normales Angestelltenverhältnis...ohne Prokura oder Vollmacht???